Niedrige Hartz IV-Sätze werden hoffentlich korrigiert
Missbrauchsdebatte hat keinen Anhalt an Realität
Stuttgart, 5. Februar 2010. Das Diakonische Werk Württemberg erhofft vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 9. Februar eine Korrektur und damit eine Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze. Vor allem Kinder und Jugendliche hätten unter den „beschämend niedrigen Sätzen“ zu leiden, sagt der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, Oberkirchenrat Dieter Kaufmann. Eine altersgemäße Ernährung und auch die Mitgliedschaft im Sportverein oder außerschulischer Musikunterricht müssten für Kinder aus allen sozialen Schichten selbstverständlich möglich sein. „Zum notwendigen Bedarf von Menschen, die von Hartz IV leben müssen, gehört die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Bildung unbedingt dazu“, sagt Kaufmann.
Die Diakonie beobachtet eine Verschärfung der öffentlichen Debatte über den Bezug von Hartz-IV-Leistungen. „Wir appellieren an die Medien und Wirtschaftsinstitute, Hartz-IV-Empfänger nicht als missbräuchliche Leistungsbezieher und Kostenfaktoren darzustellen, sondern als Menschen mit Würde in einer schwierigen Situation“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann.
Gemessen an der gesamten Finanzsumme von Hartz IV betrage die Schadensquote nicht einmal 0,2 Prozent. „Das sollten wir einmal bei der Steuer erreichen.“ Es bestehe kein Grund, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Hartz-IV-Leistungen zum Massenphänomen aufzubauschen.
Die Bundesagentur für Arbeit hatte berichtet, dass es im vergangenen Jahr einen leichten Anstieg der Straf- und Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Empfänger gab, es wird von einer Missbrauchsquote von 1,9 Prozent der Leistungsempfänger ausgegangen. Oberkirchenrat Dieter Kaufmann: „Hätten wir bei der Steuerhinterziehung eine ähnliche Missbrauchsquote, müssten wir uns um die Finanzierung der öffentlichen Haushalte deutlich weniger Sorgen machen.“
