Angebote

26.01.2012 versendeter Brief versenden Drucker Druckansicht

Mehr Leistungen für Sie

 
In unseren Altenheimen und Pflegeheimen ist es möglich bei Pflege, Unterkunft und Verpflegung weitergehende Angebote, die über die von der Pflegekasse abgedeckten Kosten und Leistungen hinausgehen, in Anspruch zu nehmen.

 
Zusatzleistungen dürfen die Rahmenvertragsleistungen des Pflegeheims aber nicht beeinträchtigen. Die angebotenen Zusatzleistungen sowie Kosten und Zahlungsbedingungen müssen zwischen dem Altenheim oder Pflegeheim und Bewohner vor der Leistungserbringung schriftlich vereinbart werden und sind gesondert zu bezahlen. Es handelt sich hierbei um so genannte weitergehende Leistungen, wie zum Beispiel die Instandhaltung persönlicher Wäsche, die Begleitung zu privaten Veranstaltungen, die Bewirtung bei privaten Festen oder die Versorgung von Haustieren. Aber auch die Nutzung eines Doppelzimmers als Einzelzimmer oder die Bereitstellung eines Fernsehgerätes oder Telefons gehören zu den Zusatzleistungen, deren Kosten nicht von der Pflegekasse übernommen werden.

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