Finanzierung
Was kostet ein Aufenthalt im Pflegeheim?
Die persönlichen Kosten für einen Monat im Pflegeheim sind vor allem abhängig von der Pflegestufe und dem Standard der Einrichtung. Die im Rahmen der Kosten angebotenen Leistungen in einem Pflegeheim umfassen unter anderem die Pflege und die soziale Betreuung, die Verpflegung, das Wohnen, die vielen Gemeinschaftsangebote sowie Reinigungsleistungen. Nach Abzug der Pflegekassenleistungen betragen Ihre persönlichen Gesamtkosten pro Monat durchschnittlich
- Pflegestufe I 1490 Euro
- Pflegestufe II 1670 Euro
- Pflegestufe III 2070 Euro.
> Detaillierte Informationen zu den Kosten sowie zu den angebotenen Leistungen erhalten Sie in einem Heim in Ihrer Nähe.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten für das Pflegeheim setzen sich aus den Personalkosten, den Sachkosten (zum Beispiel Heizung, Wasser, Hauswirtschaft und Verpflegung usw.) und den Investitionskosten (unter anderem Aufwand für das Gebäude, die Ausstattung und Instandhaltung) zusammen. Der größte Teil entfällt auf die Personalkosten, da die Pflege und Betreuung rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche sichergestellt sein muss. Ein hoher Anteil an Fachkräften zur Sicherstellung einer qualitativ guten Pflege, bezahlt nach tariflichen Löhnen, hat somit einen erheblichen Einfluss auf die monatlichen Kosten. Dabei wird deutlich: Gute Pflege ist ihren Preis wert.
Leistung der Pflegeversicherung
Viele Menschen wissen nicht, was ihnen von ihrer Pflegeversicherung zusteht. Der Leistungskatalog der Pflegeversicherungen ist meist komplex. Was und wie viel bezahlt die Versicherung im Pflegefall? Welche Zusatzleistungen können erbracht werden? Die württembergische Diakonie hat die Leistungen von Pflegeversicherungen aufgelistet.
- Geldleistung bei Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, bei Pflegestufe (I) 225 €, (II) 430 € bzw. (III) 685 €
- Sachleistung: Pflege durch professionelle Pflegekräfte, je nach Pflegestufe bis zu 440 €, 1.040 € bzw. 1.510 € je Monat
- Kombinationsleistung zwischen Geld- und Sachleistung sind möglich
- Verhinderungspflege: Bei Verhinderung der häuslichen Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse 1x jährlich für höchstens vier Wochen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu 1.510 €
- Soziale Sicherung der häuslichen Pflegeperson: Für nicht erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegekräfte (insbesondere Angehörige) übernimmt die Pflegeversicherung die Beitragszahlung zur Rentenversicherung und Unfallversicherung
- Tages- und Nachtpflege je nach Pflegestufe bis zu 440 €, 1.040 €, 1.510 € monatlich Kombination der Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung sind möglich
- Kurzzeitpflege (stationär) bis zu vier Wochen pro Jahr im Wert bis zu 1.510 €
- Technische Hilfen (z.B. Pflegebetten) mit einer Selbstbeteiligung von 10 % der Kosten des Hilfsmittels, höchstens jedoch 25 € je Hilfsmittel
- Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel bis zu 31 € monatlich
- Zuschüsse zur pflegebedingten Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (z.B. Türverbreiterung) bis zu 2.557 € je Maßnahme mit 10% Selbstbeteiligung
- Unentgeltliche Pflegekurse und Beratung für Angehörige und ehrenamtliche Pflegekräfte
- Zusätzliche Betreuungsleistungen wegen eingeschränkter Alltagskompetenz (demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen oder psychischen Erkrankungen auch für Personen unterhalb der Pflegestufe I) von bis zu 100 € monatlich (Grundbetrag) oder 200 € monatlich (erhöhter Betrag) zur Finanzierung der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, der zugelassenen Pflegedienste sowie der anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote
- 10 Tage (unbezahlte) Freistellung für die Organisation der bedarfsgerechten Pflege
- Pflegezeit: Insgesamt 6 Monate ganz oder teilweise Freistellung für die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung, dabei Übernahme der Beiträge zur Rentenversicherung
- Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen (Grundpflege), die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege, je nach Pflegestufe, in Höhe von 1.023 €, 1.279 € und 1.510 € als Sachleistung, in besonderen Härtefällen ausnahmsweise bis zu 1.825 € monatlich
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre örtliche diakonische Pflegeeinrichtung oder an Ihre Pflegeversicherung.
Was kostet die Geriatrische Rehabilitation?
Leistungen der medizinischen Rehabilitation sind seit dem 1. April 2007 im Zuge der Gesundheitsreform Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Das schließt auch die geriatrische Rehabilitation mit ein. Folglich hat jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich Anspruch auf medizinische Rehabilitation. Auch wer bereits pflegebedürftig ist, kann Rehabilitationsleistungen erhalten.
Leistungen der geriatrischen Rehabilitation werden nach ärztlicher Empfehlung und Genehmigung durch die Krankenkasse gewährt. Die Rehabilitationsleistungen orientieren sich an den individuellen Möglichkeiten und richten sich nach den individuellen Zielen der Rehabilitation. Gerne informieren wir Sie über die notwendigen Schritte.
Wie wird der Aufenthalt im Pflegeheim finanziert?
Wenn Sie pflegebedürftig sind, haben Sie ab einem bestimmten Pflegebedarf Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Je höher der tägliche Pflegebedarf, je höher ist auch Ihre Pflegestufe und damit die monatliche finanzielle Unterstützung der Pflegekasse. Darüber hinaus anfallende Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Wenn die bewilligten Leistungen der Pflegeversicherung zusammen mit den Eigenleistungen (zum Beispiel Rente und Vermögen) nicht ausreichen, gibt es gesetzliche Regelungen, wer für den Restbetrag aufkommt. Informationen darüber bekommen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Pflegekasse.
