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Weitere Gremien und Organe
Dem Diakonischen Werk Württemberg gehören mehr als 300 Mitglieder an. Jedes Mitglied des Diakonischen Werks Württemberg muss die Satzung anerkennen, in dem die evangelische Ausrichtung der Arbeit und ein gemeinsames Arbeitsrecht verankert sind. Die Organe des Diakonischen Werks Württemberg sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Verbandsrat
- das Präsidium
- der hauptamtliche Vorstand
Daneben gibt es die Fachverbände und die Kommission für Unternehmensfragen.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung, die jährlich mindestens einmal zusammentritt, berät und beschließt über Grundsatzfragen der Diakonie, regt neue Aufgaben an, berät den Geschäftsbericht, beschließt den Wirtschaftsplan, genehmigt die Jahresrechnung und wählt das Präsidium und die Mitglieder des Verbandsrates.
Verbandsrat
Der Verbandsrat ist das „kleine Parlament“ des Diakonischen Werks Württemberg. Er tagt mindestens viermal im Jahr. In ihm sind alle Kreise der Diakonie in Württemberg vertreten. Er setzt sich zusammen aus:
• Präsidium
• gewählten Mitgliedern der Mitgliederversammlung
• Vertretern der Fachverbände der Diakonie in Württemberg
• Vertretern der Landessynode und des Oberkirchenrats
• vom Verbandsrat zu gewählten Mitgliedern mit besonderer Fachkompetenz
• dem hauptamtlichen Vorstand
Er entscheidet unter anderem über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, setzt die Mitgliedsbeiträge fest und wählt den Vorstand des Diakonischen Werks Württemberg.
Fachverbände
Mitglieder des Diakonischen Werks Württemberg, die im selben Arbeitsbereich arbeiten, sind im Regelfall zu einem Fachverband zusammengeschlossen. Derzeit gibt es 13 Fachverbände. Aufgabe der Fachverbände ist es, die Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern zu verbessern, fachliche Konzeptionen zu entwickeln, Qualitätsstandards für die Arbeit ihrer Mitglieder und fachverbandspolitische Stellungnahmen zu entwickeln. Zehn Fachverbände können ihren Vorsitzenden oder Stellvertreter in den Verbandsrat entsenden.
Mehr Infos zu den Fachverbänden
Kommission für Unternehmensfragen
Die „Kommission für Unternehmensfragen und Trägerpolitik einschließlich Tarifpolitik“ (KfU) besteht aus zehn Vertretern der Dienstgeber und wird von der Versammlung der Träger diakonischer Einrichtungen gewählt. Ihre Aufgaben sind insbesondere:
• Beratung der Rahmenbedingungen und ihre Folgen für die unternehmerische Betätigung in der Diakonie
• Beratung der Konzepte für Unternehmensführung
• Auseinandersetzung mit dem Erscheinungsbild diakonischer Arbeit aus ökonomischer und marktorientierter Sicht
• Tarifpolitik.

