Inklusion

Die UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) erklärte 2008 die Inklusion zu einem Menschenrecht für Menschen mit Behinderung. Mit der Ratifizierung dieser Konvention markierte Deutschland 2009 einen wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft.

Jeder Mensch nimmt in allen Bereichen am gesellschaftlichen Leben teil. Das Umfeld einer inklusiven Gesellschaft wird so gestaltet, dass sie sich den Bedürfnissen und Anforderungen der Menschen anpasst, dass ist weiter gedacht als bei der Integration, wo der Mensch in die Umwelt „hineinpassen“ muss.

Deshalb ist Inklusion nicht nur ein Thema von Behinderung, sondern grundsätzlich ein Thema der Teilhabe und Partizipation an gesellschaftlichen Prozessen für alle Bürgerinnen und Bürger.

Im Mittelpunkt steht das gesellschaftliche Miteinander, unabhängig von Behinderung, Sprache, Religion, Herkunft etc. Dieses Bewusstsein, diese Vielfalt zu akzeptieren, löst die zwischenmenschlichen Grenzen. Inklusion fordert die Gesellschaft zum Umdenken und Handeln. Leider wird an vielen Stellen deutlich, dass dieser Prozess noch zu wenig stattfindet.

Inklusion gelingt, wenn viele Menschen diesen Prozess im Alltag unterstützen und leben und die Politik gute Rahmenbedingungen vorgibt.

Aktionsplan "Inklusion leben"

Der Aktionsplan "Inklusion leben" (2016 bis 2020) hat Kirchengemeinden, kirchliche Werke und diakonische Einrichtungen darin bestärkt, die Inklusion von Menschen mit eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten systematisch zu fördern und vor Ort konkrete Schritte umzusetzen.

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