Angebote zur Unterstützung im Alltag

Für die Unterstützung im Alltag (Pflegeversicherung § 45 a SGB XI) stellt die Pflegekasse monatlich einen Betrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag steht pflegebedürftigen Personen zu, denen ein Pflegegrad zugesprochen wurde. Die Diakonie-Sozialstation rechnet diesen Betrag direkt mit der Pflegekasse ab, eine Barauszahlung sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Der Betrag kann nur genutzt werden, wenn er zweckgebunden eingesetzt wird, zum Beispiel: Pflegende Angehörige werden damit entlastet, die ambulante Pflege wird ergänzt, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Personen wird aktiv gestärkt und gewahrt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie-Sozialstationen unterstützen pflegebedürftige Personen mit Angeboten, ihren Alltag besser zu meistern.

Dazu gehören:

  • Gespräche führen
  • kleine Handreichungen erbringen
  • Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben
  • Unterstützung, um die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Person zu stärken
  • Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger
  • Unterstützung beim Umgang mit Behörden und Dienstleistern
  • Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen, Besorgungen usw.