Aktuelle Informationen

Zum BAG-Urteil zu 24-Stunden-Betreuung vom 24. Juni 2021

Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 geurteilt, dass eine Live-In-Kraft Anspruch auf Lohn für die vollständige Arbeitszeit hat.

Live-in-Care, oft als „24-Stunden-Pflege” oder „24-Stunden-Betreuung” bezeichnet, wird in Deutschland immer häufiger in Anspruch genommen.

Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen

Ausgewählte Änderungen im Einzelnen (PDF)

Sammlung zum Karfreitag 2024

Diakonie und Evangelische Landeskirche in Württemberg rufen zu Spenden für „Hoffnung für Osteuropa“ am Karfreitag auf. Mit dieser Aktion unterstützen die Diakonie und Landeskirche in Württemberg die humanitäre Hilfen und Soziale Arbeit ihrer langjährigen Partner in insgesamt zehn Ländern.