Ankommen – Hilfe Ukraine und Flucht

Die Diakonie Württemberg hilft mit dem Spendenfonds „Ankommen – Hilfe Ukraine und Flucht“ geflüchteten Menschen hier im Land. In erster Linie geht es um ergänzende existenzielle Hilfen zum Lebensunterhalt, aber auch – wo keine andere Finanzierung besteht – um medizinische und psychologische Unterstützung.

Neben der Einzelfallhilfe für akute Notlagen werden auch Projekte zur Integration von geflüchteten Menschen unbürokratisch gefördert. Beispiele sind die Schulung von Ehrenamtlichen, pädagogisch-integrative Angebote wie Spieletreffs oder Beschäftigungsinitiativen für geflüchtete Menschen.

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Spendenkonto

Diakonie Württemberg
Evangelische Bank
IBAN: DE46 5206 0410 0000 2233 44
BIC: GENODEF1EK1
Stichwort: Ankommen 

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Angekommen: Beispiele

Überbrückungshilfe

Überbrückungshilfen vom Fonds ‚Ankommen‘ sind dringend notwendig, weil staatliche Leistungen oft wochenlang auf sich warten lassen: „Leider liegen zwischen Beantragung und Bewilligungsbescheid oft viele Wochen, in denen die Geflüchteten aus der Ukraine ohne Einkommen sind,“ berichtet Gabriele Hopfinger vom Diakonieverband Schwäbisch Hall. „Wir helfen dann durch die Auszahlung von Bargeld aus dem Fonds ‚Ankommen‘ und beraten bei Bedarf die Menschen.“ Beratung brauchen Geflüchtete zum Beispiel, wenn sie aufgrund der Kriegserfahrungen traumatisiert sind.

Die nötigsten Dinge

Die nötigsten Dinge wie Windeln oder eine Kochgelegenheit – die fehlen Geflüchteten oft direkt nach der Ankunft. Diese Erfahrung hat Ursula Richter von der Diakonischen Bezirksstelle Weinsberg gemacht. „Als ich dafür aus dem Fonds ‚Ankommen‘ Geld ausbezahlen konnte, war die Dankbarkeit der Empfängerinnen groß“, berichtet sie. „Die Frauen sind froh, dass sie in Deutschland sein dürfen. Sie waren vor kurzem noch dort, wo Häuser zerbombt wurden. Hier fallen keine Bomben und sie erfahren Hilfe.“

Soforthilfe nach Raub auf der Flucht

Michael Marek von der Diakonischen Bezirksstelle Brackenheim konnte durch den Fonds „Ankommen“ einem älternen Ehepaar helfen. Herr und Frau K. sind aus ihrer völlig zerstörten Heimatstadt in der Ostukraine geflohen. Mit letzter Kraft schafften sie es nach Polen. Unbekannte boten ihnen an, sie nach Deutschland zu bringen. Aber die vermeintlichen Helfer entpuppten sich als kriminelle Schlepper und nahmen den beiden ihre ganze verbliebene Habe ab. Sie kamen in der Diakonischen Bezirksstelle an, erhielten eine Soforthilfe und wurden vorerst von einer Familie aufgenommen.

Anträge

Antragsberechtigt für Mittel aus dem Fonds „Ankommen – Hilfe Ukraine und Flucht“ sind die Diakonische Bezirksstellen (DBS) in den Kirchenbezirken. Sie prüfen zunächst  die Bedürftigkeit und ob es finanzielle Mittel von einer anderen Stelle gibt. Auch Geflüchtete aus Einrichtungen und Kirchengemeinden können bei den DBS Mittel aus dem Fonds „Ankommen – Hilfe Ukraine und Flucht“ beantragen.

Wer aus der Ukraine oder einem anderen Land in Württemberg angekommen ist und Unterstützung braucht, hat bei Diakonischen Bezirksstellen, der Migrationsberatung und bei der kirchlich-diakonischen Flüchtlingsarbeit eine hilfreiche Anlaufstelle.


Weitere Unterstützungen für Geflüchtete

Fonds für Kleinprojekte mit und für Geflüchtete

Den Fonds „Kleinprojekte mit und für Flüchtlinge“ hat die Evangelische Landessynode im November 2014 beschlossen, die Diakonie verwaltet ihn. Mittel für Projekte können diakonische Einrichtungen und Dienste sowie Kirchengemeinden beantragen. Die Ermöglichung von Teilhabe und die Orientierung an Ressourcen der Flüchtlinge stehen im Vordergrund. Der Fonds ist ein Baustein im Gesamtkonzept der Flüchtlingshilfe von Landeskirche und Diakonie.

Mehr Informationen über den Fonds „Kleinprojekte mit und für Flüchtlinge“

Hilfe weltweit

Die Diakonie Württemberg hilft als Landesstelle der Aktion Hoffnung für Osteuropa, der Diakonie Katastrophenhilfe und Brot für die Welt auch in den Herkunfts- und Nachbarländern von geflüchteten Menschen.

Engagement in allen Hilfefeldern

Die Diakonie in Württemberg unterstützt in allen Hilfefeldern, beispielsweise der Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe oder mit den Bahnhofsmissionen. Hier gibt es Beratung, Unterkunft, Sprachkurse und viele notwendige Unterstützung mehr.

Sonderförderung Aktion Mensch

Mit der Sonderförderung „Ukrainekrieg Hilfe für geflüchtete Menschen“ stellt die Aktion Mensch 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Projekt-Partner können Zuschüsse bis zu 100.000 Euro zum Beispiel für den Aufbau von Angeboten zur psychosozialen Betreuung und Beratung von traumatisierten Menschen beantragen.

Mit dieser Fördermöglichkeit möchte die Aktion Mensch, Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen, in Deutschland ein sicheres Ankommen und den schnellen Zugang zu unterstützenden Angeboten ermöglichen und darüber hinaus dabei helfen, traumatische Erfahrungen zu verarbeiten.

Die Sonderförderung richtet sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche sowie deren Begleitung. Die Aktion Mensch möchte sie alle willkommen heißen und ihnen ein Gefühl der Sicherheit und der Wertschätzung vermitteln.

Anträge für die Sonderförderung können bis zum 31.12.2022 gestellt werden. Der Durchführungszeitraum der Projekte nach Bewilligung umfasst 12 Monate.