02. Oktober 2019 News

Alle gut beteiligen

Fortbildung zum BTHG für Bewohnerbeiräte

Über 60 Menschen mit Behinderungen sowie Vertrauensleute und Assistenten haben über die Folgen des Bundesteilhabe-Gesetzes diskutiert.

Fragen bei der zweitägigen Fortbildung für Bewohnerbeiräte in Bad Boll waren: Wie funktioniert Beteiligung im Bewohnerbeirat? Wie kann es gelingen, dass alle ihre Wünsche und Bedarfe gut äußern können, dass sie beteiligt und auch gehört werden?

Seit 2014 gibt es in Baden Württemberg das Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG). Die früheren Heimbeiräte heißen jetzt Bewohnerbeiräte. Die Aufgaben der Bewohnerbeiräte haben viel mit Beteiligung zu tun. Außerdem gibt es seit Ende 2016 in Deutschland das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Im Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft mehr beteiligt werden sollen. Ganz besonders wichtig ist dabei die Beteiligung im Gesamtplanverfahren. Es muss klar sein, was man möchte und welche Ziele man hat.

Auf dem Programm der Fortbildung, die die Abteilung Behindertenhilfe und Psychiatrie sowie Aktionsplan Inklusion organisiert hatten, standen eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen sowie Aufgaben und Pflichten der Bewohnerbeiräte. Alles fand in leichter Sprache statt. Außerdem wurden viele Möglichkeiten aufgezeigt, wie Beteiligung gut funktionieren kann. Gemeinsam wurde probiert und trainiert. Präsentiert wurden Aufgaben und Pflichten von Bewohnerbeiräten, das BTHG auch in Leichter Sprache und Tipps für die persönliche Zukunftsplanung.