18. März 2020 News

Umgang mit dem Corona-Virus

© Pete Linfortha/Pixabay

Ab sofort sind bis auf Weiteres alle unsere Veranstaltung mit mehr als 20 Teilnehmenden abgesagt. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an den entsprechenden Fachbereich.

Mit der steigenden Zahl von Covid-19/Corona-Virus-Infektionen in Deutschland wird das Thema auch in der Diakonie dringlicher. Besonderer Handlungsbedarf besteht für die Träger stationärer Einrichtungen und für die Arbeit mit besonders vulnerablen Gruppen. Im Folgenden finden sich Hinweise, wie sich Einrichtungen und Dienste schützen und mit möglichen Verdachtsfällen umgehen können. Generell wird geraten, sich nur über verlässliche Quellen zu informieren, wie beispielsweise der Webseite des Robert-Koch-Instituts. Hier finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2).

Verdachtsfälle vor Ort

Ein begründeter Verdachtsfall sollte immer diagnostisch abgeklärt werden. Personen, die den Verdacht haben, an Covid-19 erkrankt zu sein – sei es Zuhause oder in Einrichtungen der Altenhilfe –, werden gebeten, zunächst telefonisch zu einem Arzt oder einer Ärztin Kontakt aufzunehmen und nicht die Praxen, die Ambulanzen oder Notaufnahmen von Kliniken aufzusuchen, um den Verdacht abzuklären und dann gemeinsam mit dem Mediziner die nächsten Schritte abzuklären. Es geht darum, Infektionsketten zu unterbrechen und infizierte Patienten zu isolieren.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schaltet über die Telefonnummer 116 117 (Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes) eine Hotline, in der sowohl allgemeine Informationen als auch eine persönliche Beratung möglich sind. Zwischen BMG, GKV-SV und KBV wird geregelt, dass ein Virustest durch die Krankenkassen auch bei Zweifelsfällen bezahlt wird. So sollen sich möglichst viele Menschen medizinische Hilfe holen. Beim Hausarzt oder dem örtlichen Gesundheitsamt wird ein Abstrich genommen, der im Labor getestet wird. Im Fall einer positiven Testung wird das Ministerium für Soziales und Integration direkt vom Landesgesundheitsamt informiert. Seit 28. Januar 2020 kann das SARS-CoV-2 im Labor des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart diagnostiziert werden. Das Land hat die eigenen Laborkapazitäten bereits ausgebaut. Zudem sind Tests in den Laboren der Uniklinika im Land möglich sowie in einer Reihe von privaten Laboren.

Pandemieplan entwickeln

Träger und Einrichtungen sollten sich mit Pandemieplänen vertraut machen. Bestimmte Einrichtungen – hierzu zählen auch ambulante Pflegeeinrichtungen – sind gehalten, eigene Pandemiepläne zu entwickeln und im Bedarfsfall umzusetzen. Zur Gefährdungsbeurteilung greift die TRBA 250, "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege", der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Hinweise zur Erstellung eines solchen Plans können sowohl dem nationalen Pandemieplan (Kapitel 5 S. 51 ff) als auch den Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung der Unfallversicherer entnommen werden. Im Normalfall reichen einfache hygienische Schutzmaßnahmen aus.

Telefon-Hotline beim Landesgesundheitsamt

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich (auch am Wochenende) zwischen 9 und 18 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.

Aktuelle Informationen auch in unserem Mitgliederbereich

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Weitere nützliche Links

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