05. März 2013 Pressemitteilung

Soziale Probleme und Gerechtigkeit gehören in den Mittelpunkt

Armuts- und Reichtumsbericht darf kein Erfolgsbericht der Bundesregierung sein

Stuttgart, 5. März 2013. Die Diakonie in Württemberg kritisiert den heute von der Bundesregierung zu beschließenden vierten Armuts- und Reichtumsbericht. „Ein Erfolgsbericht der Bundesregierung hilft uns nicht weiter. Es gehören die sozialen Probleme auf den Tisch, wirkungsvolle Maßnahmen müssen folgen“, sagt Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg.

Wurde in den früheren Berichten der Bundesregierung die Verteilungsgerechtigkeit und die Chancengerechtigkeit fokussiert, so wird jetzt die soziale Mobilität im Lebensverlauf, also die Veränderung der Lebenslagen, zum zentralen Thema erhoben. Damit wird an vielen Stellen von den eigentlichen Problemen wie bspw. der Einkommens- und Vermögensverteilung abgelenkt, denn „es muss um die nachhaltige Bekämpfung von Armut und die Verhinderung sozialer Schieflagen in der Bundesrepublik gehen“, betont Dieter Kaufmann. Die Diakonie Württemberg hält umfassende Maßnahmen gegen prekäre Beschäftigung und für einen gesetzlichen Mindestlohn in existenzsichernder Höhe für längst überfällig.

Kaufmann kritisiert ebenfalls, dass das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder viel zu kompliziert ist, viel Geld in die Verwaltung fließt und kaum bei den Kindern ankommt. Auch funktioniere der Familienlastenausgleich nicht. Die Diakonie fordert daher eine einheitliche Leistung für alle Kinder und Jugendliche.

Noch immer bleibt die Bundesregierung eine Antwort auf die Frage schuldig, wie sie Altersarmut verhindern will. „Die Arbeitslosen, prekär Beschäftigten und Geringverdiener von heute sind die armen Rentnerinnen und Rentner von morgen“, betont Kaufmann. Die Diakonie fordert die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle geringfügig Beschäftigten und eine steuerfinanzierte Mindestrente.

Nach Ansicht der Diakonie muss die Armuts- und Reichtumsberichterstattung künftig von einer unabhängigen Sachverständigenkommission mit Beteiligung der Nicht-Regierungsorganisationen, wie es in Baden-Württemberg praktiziert wird, vorgenommen werden.