02. September 2015 Pressemitteilung

Urteil zu Streikrecht begrüßt

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zum kirchlichen Arbeitsrecht als unzulässig abgewiesen. Bei der Klage ging es insbesondere um das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen, das nach Ansicht der Gewerkschaft in kirchlichen Einrichtungen unzulässig eingeschränkt wird. Das Diakonische Werk Württemberg begrüßt die Entscheidung. Anbei die Meldung des Diakonie-Bundesverbands dazu.

Bundesverfassungsgericht weist die Verfassungsbeschwerde von Verdi wegen Unzulässigkeit zurück

Karlsruhe, 2. September 2015   Der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie begrüßt die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Mit der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde der Gewerkschaft Verdi hat das Gericht unsere rechtliche Bewertung bestätigt und für Rechtssicherheit in der Frage des Streikrechts gesorgt. Damit ist auch künftig gemeinsam mit Mitarbeitenden und den Sozialpartnern die Fortsetzung des Dritten Weges im Arbeitsrecht möglich."

Über 40 Jahre Erfahrung mit dem Dritten Weg zeigten, dass auch ohne Arbeitskampfmaßnahmen überdurchschnittlich gute Tarifwerke gemeinschaftlich mit der Mitarbeiterschaft entwickelt werden können. "Die Arbeitsbedingungen in der Kirche und ihrer Diakonie können sich sehen lassen und müssen keinen Vergleich mit anderen Tarifregelungen im Sozial- und Gesundheitswesen scheuen", sagt Lilie.

Kirche und Diakonie haben darüber hinaus noch einen weiteren, so genannten Zweiten Weg der Zusammenarbeit allgemein eröffnet, die kirchengemäße Rechtssetzung durch Tarifvertrag. Auch dabei ist aber nicht Streik, sondern verbindliche Konfliktlösung durch Schlichtung vorgesehen. Dies ist ein zentraler Punkt, da ein funktionierender Konfliktlösungsmechanismus im kirchengemäßen Zweiten Weg ebenso wie im kirchengemäßen Dritten Weg vorgesehen sein muss. Damit zeigt sich eine weitere Möglichkeit, die übereinstimmenden sozialpolitischen Interessen, die mit Verdi bestehen, auch gemeinsam voranzubringen. "Zur Mitarbeit auf beiden Wegen laden wir die Gewerkschaften ausdrücklich ein", betont der Diakonie-Präsident.

Hintergrund:
Im Dritten Weg erfolgt die Regelung der Arbeitsentgelte und der sonstigen Arbeitsbedingungen unter Beachtung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch paritätische besetzte, gleichberechtigte Kommissionen, in denen neben den Mitarbeitenden auch die Vertretung der Gewerkschaften vorgesehen ist. Für die Lösung von Konflikten steht eine neutrale und verbindliche Schlichtung zur Verfügung. Diese Art Konflikte zu lösen trägt in besonderer Weise dem kirchlichen Versöhnungs- und Friedensauftrag Rechnung.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin

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