09. Januar 2020 Pressemitteilung

Jobcenter müssen für stigmatisierungsfreie Auszahlung sorgen

Diakonie Württemberg fordert Rückkehr zur Barauszahlung.

Stuttgart, 9. Januar 2020. Die Diakonie Württemberg kritisiert die seit Ende 2019 flächendeckende Abschaffung von Barauszahlung der Jobcenter. Anstatt der Barauszahlungen werden gedruckte Barcodes ausgegeben, die an Supermarktkassen eingelöst werden können. Auch Überweisungen, wie beispielsweise höhere Nachzahlungen an den Stromversorger, werden über Barcodes an der Supermarktkasse erfasst. Dies betrifft alle Personen, die Ansprüche auf ALG II/Hartz-IV-Leistungen haben. Menschen in Notlagen, die eine sofortige Auszahlung brauchen, und wohnungslose Menschen, die sich das Existenzminimum von 14,13 Euro (424 Euro/30 Tage) täglich abholen müssen, sind in ihrem nächsten Umfeld somit offen identifizierbar und haben keinerlei Schutz vor Stigmatisierung. „Das Leben mit dem Existenzminimum ist für niemanden leicht, besonders Menschen ohne Wohnung müssen vielfältige Einschränkungen hinnehmen. Alltägliche Besuche im Supermarkt müssen ohne Scham möglich sein. Wir fordern die Jobcenter auf, Barauszahlungen stigmatisierungsfrei zu gestalten“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Man dürfe einen Menschen nicht bloßstellen: „‘Liebe deinen Nächsten wie dich selbst‘, das ist Teil des biblischen Gebotes der Nächstenliebe“, so Kaufmann weiter.

Besonders wohnungslose Menschen sind von dieser Regelung betroffen. Bei Auszahlung des Tagessatzes kann häufig nicht auf eine Kontoüberweisung verwiesen werden, da die Überweisungsdauer zu lange dauern würde oder häufig kein Konto besteht. Die Diakonie Württemberg fordert eine Rückkehr zur Barauszahlung von Jobcentern, um die Betroffenen zu schützen.

Beispiel eines Bezahlscheins