
Hilfen für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung
Die Diakonie fördert die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung. Die Menschen wissen meist sehr gut, wie sie mit ihrer Beeinträchtigung im Leben zurecht kommen, wie sie Privatheit und Gemeinschaft erleben wollen.
Die Diakonie unterstützt Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung bei der Realisierung ihrer Vorstellungen von Lebensqualität auf vielfältige Weise. Die Diakonie begleitet die Menschen individuell und in ihren Organisationen bei der Vertretung ihrer Wünsche und Interessen.
Ein umfassendes Beratungsangebot hilft ihnen bei der Suche und Verwirklichung ihres Lebensentwurfes.
Die Dienste und Einrichtungen der Diakonie bieten Assistenz und Unterstützung in jeder Lebensphase und Lebenslage nach aktuellem, individuellem Bedarf – mit modernen Konzepten, kleinräumigen Angeboten und mitten im Leben. Das Angebot reicht von der Frühförderung bei Kindern über die Unterstützung ihrer Familien bis zu Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, speziellen Rehabilitationsmaßnahmen sowie differenzierten Wohn- und Freizeitformen.
Die Diakonie mischt sich in gesellschaftliche und politische Prozesse ein und wirkt aktiv an der Gestaltung eines offenen, toleranten und inklusiven Gemeinwesens mit.
Wir bieten Seelsorge für Gehörlose und Schwerhörige sowie Beratung für Hörgeschädigte an.
Der Aktionsplan "Inklusion leben" (2016 bis 2020) hat Kirchengemeinden, kirchliche Werke und diakonische Einrichtungen darin bestärken, die Inklusion von Menschen mit eingeschränkten Teilhabemöglichkeiten systematisch zu fördern und vor Ort konkrete Schritte umzusetzen.
Menschen mit Behinderung und Corona
Zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen hat Oberkirchenrat Dieter Kaufmann im SWR gesprochen.
Wenn Menschen mit Behinderungen nicht mehr regelmäßig in der Werkstätte arbeiten dürfen, fehlen ihnen Kontakte und Bestätigung. Den Einrichtungen fehlen wichtige Erträge durch Aufträge von Unternehmen. Deshalb können sie den Beschäftigten nicht mehr Lohn bezahlen.
Stiftung Anerkennung und Hilfe
Ehemaligen Heimkindern aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie, die Opfer von Leid und Unrecht wurden, steht ein wirksames Hilfsangebot zur Verfügung. Die evangelische und katholische Kirche, Diakonie und Caritas, haben seit den Beratungen des Runden Tisches zur Heimerziehung 2009/2010 gefordert, dass Betroffene eine ähnliche Unterstützung erhalten wie diejenigen, die damals in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht waren. Im Frühjahr 2017 hat die Beratungsstelle zur Stiftung „Anerkennung und Hilfe“in Baden-Württemberg beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg e. V. ihre Arbeit aufgenommen.
Die Kontaktaufnahme mit der Anlauf- und Beratungsstelle ist noch bis zum 31. Dezember 2020 möglich.
Schritte zur Anerkennung
Kontaktaufnahme mit der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle
Kontaktaufnahme mit der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle
Ansprechpersonen für Baden-Württemberg
Jutta Wehl, Tel.: 0711 / 61956-61
stiftung-anerkennung-hilfe-bw.wehl@vdk.de
Frank Hapatzky, Tel.: 0711/ 61956-60
stiftung-anerkennung-hilfe-bw.hapatzky@vdk.de
Adresse
Straße Johannesstr. 22, 70176 Stuttgart
Persönliches Gespräch und Ausfüllen des Erfassungsbogens
Persönliches Gespräch
Persönliches Gespräch und gemeinsames Ausfüllen eines Erfassungsbogens mit einer Beraterin oder einem Berater. Bei Bedarf können Vertreter, Assistenten oder Vertrauenspersonen die Betroffenen unterstützen.
Prüfung des Erfassungsbogens
Prüfung des Erfassungsbogens
Die Anlauf- und Beratungsstelle übersendet den Erfassungsbogen an die Geschäftsstelle der Stiftung.
Dort wird der Erfassungsbogen geprüft.
Anschließend bekommt der Anmeldende von der Anlauf- und Beratungsstelle eine schriftliche Information über das Ergebnis.
Hilfreiche Internetseiten
Evangelischer Landesverband für das Betreuungswesen in Württemberg e. V.
Mitglieder des Evangelischen Landesverbandes für das Betreuungswesen sind unter anderem Betreuungsvereine. Die Betreuungsvereine gewinnen und begleiten ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer. Diese werden von den Betreuungsgerichten für volljährige geistig, körperlich oder seelisch behinderte Menschen zur Unterstützung bei deren Rechtsangelegenheiten bzw. zwecks Übernahme der Rechtsbesorgungen bestellt. Daneben beraten die Betreuungsvereine über Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten und sie beraten und begleiten Bevollmächtigte beim Ausüben ihrer Aufgaben. Website
Evangelischer Blinden- und Sehbehindertendienst Württemberg e. V.
Blinde und sehbehinderte Menschen sowie ihre Angehörige finden Unterstützung beim Evangelischen Blinden- und Sehbehindertendienst Württemberg e. V. (EBSW). Bei regelmäßigen Treffen und Freizeitaktivitäten gibt es Möglichkeiten zu Kontakten, Erfahrungsaustausch, Beratung und Seelsorge. Für arbeitslose und frühberentete Blinde und Sehbehinderte bietet der EBSW einen „Arbeits-Initiativtag" an. Ehrenamtliche Mitarbeit ist in unterschiedlichen Bereichen möglich. Website
Aktion "Unbehindert miteinander"
Bei der Aktion "unbehindert miteinander" geht es um den Umgang mit Menschen mit Behinderung. Werden sie ernst genommen, bekommen sie Unterstützung, zum Beispiel bei Lesen der Speisekarte, wird auf ihre Sonderwünsche eingegangen? Thema ist all das, was jeder Kunder selbstverständlich erwartet. Zum dritten Mal seit 2003 zeichneten Menschen mit Behinderung der Gemeinnützigen Werkstätten und Wohnstätten GmbH jetzt Betriebe des Einzelhandels und der Gastronomie für ihren guten Service aus. Website