Menschenhandel und Prostitution
Definition und Rechtslage
Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution ist in Deutschland ein Straftatbestand (§ 232 StGB). Menschenhandel liegt vor, wenn eine Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder Hilflosigkeit in eine Ausbeutungssituation gebracht wird. Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein Verstoß gegen die Unversehrtheit und Würde des Menschen.
Prostitution bezeichnet das Vornehmen sexueller Handlungen gegen Entgelt oder andere Gegenleistungen. Prostitution ist in Deutschland seit 2002 nicht mehr sittenwidrig und wird durch das Prostitutions- (ProstG) und das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gesetzlich geregelt. Menschen in der Prostitution sind aufgrund ihrer Tätigkeit häufig von Stigmatisierung, Diskriminierung und Abwertung betroffen.
Diakonische Fachberatungsstellen in Württemberg
Die Landesgeschäftsstelle der Diakonie Württemberg unterstützt die Fachberatungsstellen bei Finanzverhandlungen mit dem Sozialministerium und betreibt Lobbyarbeit für die Interessen und Bedarfe der Beratungsstellen, z.B. im Unterausschuss „Frauen und Gewaltschutz“ der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V.
Die Diakonie Württemberg ist vernetzt im Arbeitskreis „AKtiv gegen Menschenhandel“, in dem alle diakonischen Beratungsstellen für Betroffene von Menschenhandel in Baden-Württemberg zusammengeschlossen sind, und tauscht sich bundesweit mit der Diakonie Deutschland und anderen diakonischen Beratungsstellen aus.
Darüber hinaus fördert die Landesgeschäftsstelle die kritische Auseinandersetzung mit und den Austausch über Prostitution in Kirche und Diakonie.
Jasmins Weg aus der Zwangsprostitution
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Ansprechperson
Hanna Baumgartner
Referentin PUA-Fachstelle für Pränataldiagnostik und Reproduktionsmedizin sowie für den Bereich Prostitution und Menschenhandel
baumgartner.h@diakonie-wuerttemberg.de 0711 1656504 0162 2065034