26. Mai 2023

Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege unzureichend

Diakonie fordert ganzheitliche Systemverbesserung

Stuttgart, 26. Mai 2023. Der Bundestag hat am heutigen Freitag, 26. Mai, in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege verabschiedet. Die Diakonie Württemberg ist nicht zufrieden mit den verabschiedeten Regelungen und mahnt Verbesserungen an.

„Wir brauchen dringend eine Pflegereform, aber die jetzt verabschiedete Regelung bleibt hinter den Vereinbarungen der Bundesregierung im Koalitionsvertrag deutlich zurück“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende der Diakonie Württemberg. Der vorgelegte Gesetzestext enthalte nur isolierte Einzelmaßnahmen, stelle keine ganzheitliche Systemverbesserung dar und auch die Versorgungssicherheit werde durch diese Reform nicht verbessert. Nach wie vor seien Pflegeleistungen unterfinanziert, es fehle Pflegepersonal und das System der Pflegeversicherung sei überlastet.

Für eine echte und dringend angebrachte Reform sind für die Diakonie Württemberg einige Themen zu klären und bedürfen der Nachbesserung.

  • Entlastung von An- und Zugehörigen:
    Dringend erforderliche Reformschritte zur Stärkung der häuslichen Pflege sind nicht erkennbar. Auch kommt die finanzielle Entlastung der pflegebedürftigen Menschen mit den beabsichtigten Leistungsverbesserungen nicht entscheidend voran. Die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre würden bei Weitem nicht von der Pflegeversicherung ausgeglichen.
  • Finanzierung der Pflegeversicherung:
    Das Leitbild einer im Wesentlichen durch Zu- und Angehörige getragenen Altenpflege entspricht nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Aus Sicht der Diakonie muss die Pflegeversicherung weiterentwickelt werden zu einer Pflegevollversicherung mit einer begrenzten finanziellen Eigenbeteiligung. Die Diakonie Württemberg stellt mit großer Besorgnis fest, dass erneut keine dringend notwendige Strukturreform erfolgt. Es braucht eine ernsthafte Debatte über die künftige Finanzierung der Pflegeversicherung, bei der vor allem die Einnahmebasis der Versicherung zu verbreitern ist.
  • Nicht geregelt wird leider die im Koalitionsvertrag benannte Maßnahme: „Wir gestalten eine rechtssichere Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im familiären Bereich.“

Positiv bewertet die Diakonie Württemberg die vorgesehene Implementierung von Personalpools und den Einsatz von Springerkonzepten als Strategie für das Personalmanagement.

Die Diakonie Württemberg bedauert, dass eine grundlegende Pflegereform nicht gelungen ist: „Wir brauchen eine gemeinsame gesellschaftliche und politische Anstrengung, um den Pflegekollaps zu verhindern und eine pflegerische Versorgungssicherheit zu erreichen. Die Pflegeversicherung braucht eine gesicherte Finanzierung, damit sie die pflegebedürftigen Menschen, die pflegenden Angehörigen und die Pflegedienste und Einrichtungen entlasten und handlungsfähig machen kann. Das wird mit dem Gesetz nicht erreicht“, bedauert Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik des Diakonischen Werks Württemberg. Und er verspricht: „Wir bleiben dran.“