So werden Sie „Faire Gemeinde“
In vier Schritten zur Auszeichnung
1. Informieren
Der Kirchengemeinderat informiert sich über die Initiative "Faire Gemeinde".
2. Beschluss der Teilnahme
Der Kirchengemeinderat beschließt die Teilnahme an der Initiative „Faire Gemeinde“ und benennt eine Ansprechperson. Zur Anmeldung wird das Formular „Selbstverpflichtung“ (PDF) eingereicht:
Evangelische Kirchengemeinden:
Diakonisches Werk Württemberg
Brot für die Welt – Landesstelle Württemberg
Heilbronner Straße 180
70191 Stuttgart
Katholische Kirchengemeinden:
Diözese Rottenburg-Stuttgart
Hauptabteilung Weltkirche
Postfach 9
72101 Rottenburg am Neckar
3. Umsetzung der Grundbedingungen und mindestens drei Kriterien der „Fairen Gemeinde“
Die Kirchengemeinde beginnt mit der Umsetzung der Grundbedingungen und der gewählten Kriterien. Dafür hat die Gemeinde zwei Jahre Zeit.
4. Auszeichnung als „Faire Gemeinde“
Sobald die Kirchengemeinde die Grundbedingungen und Kriterien erfüllt hat, reicht sie einen kurzen Bericht (DOCX) ein. Gerne können auch Zeitungsartikel und Fotos beigefügt werden.
Nach Überprüfung erhält die Kirchengemeinde die Auszeichnung in Form einer Plakette und Urkunde. Die Auszeichnung ist für zwei Jahre gültig und kann danach erneuert werden.
Die Plakette eignet sich zum Anbringen am Kirchengebäude oder im Gemeindehaus. Die Übergabe der Auszeichnung kann zum Beispiel im Rahmen eines Gottesdienstes oder Gemeindefestes stattfinden.
Verlängerung der Auszeichnung
Die Auszeichnung als „Faire Gemeinde“ ist zwei Jahre lang gültig. Die „Faire Gemeinde“ soll keine kurzfristige Aktion sein, sondern den Einkauf von Kirchengemeinden dauerhaft gerechter gestalten. Zugleich soll der Weg aber nicht zu mühsam sein, schließlich haben alle Kirchengemeinden noch zahlreiche andere „Baustellen“, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen oder möchten.
Um die Verlängerung der Auszeichnung als „Faire Gemeinde“ zu erhalten, muss die Kirchengemeinde folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Grundbedingungen der „Fairen Gemeinde“ werden weiterhin erfüllt.
- Die bisher umgesetzten Kriterien werden auch weiterhin umgesetzt.
- Die Gemeinde erfüllt ein weiteres Kriterium der „Fairen Gemeinde“ oder ein eigenes Kriterium oder erzielt durch eine selbst gewählte Aktion einen Fortschritt für faires Handeln.
Die Umsetzung in den vergangenen zwei Jahren wird mit Hilfe eines Berichtformulars (DOCX) kurz beschrieben. Nach einer Prüfung erhält die Gemeinde dann die Verlängerung der Auszeichnung.
Ansprechpersonen
Mareike Erhardt
Referentin Internationale Diakonie
erhardt.m@diakonie-wuerttemberg.de 0711 1656108 0171 4934174