Soziale Teilhabe
Mitwirken am gesellschaftlichen Leben
Soziale Teilhabe bedeutet, aktiv am gesellschaftlichen Leben mitzuwirken. Sie ist ein zentrales Prinzip der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 3 UN-BRK) und des BTHG, sie zeigt sich auf verschiedenen Ebenen:
Auf gesellschaftlicher Ebene heißt soziale Teilhabe, sich als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft zu fühlen, respektiert zu werden und gebraucht zu sein. Es bedeutet, in gesellschaftliche Aktivitäten und Entscheidungsprozesse eingebunden zu sein, die Möglichkeit zu haben, sich zu engagieren und die Rolle als Bürgerin oder Bürger wahrzunehmen.
Rechtlich bedeutet dies, dass Menschen mit Behinderung ihre Ansprüche kennen müssen, um sie geltend zu machen und durchzusetzen – immer mit dem Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft. .
Auf individueller Ebene ermöglicht soziale Teilhabe ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben.
Gerade Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen sind oft in ihrer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt. Hier setzt die Eingliederungshilfe an: Sie unterstützt Betroffene dabei, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und fördert ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen zu stärken, damit sie ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen können.
Ansprechperson
Martin Grüninger
Abteilungsleitung, Abteilung Behindertenhilfe und Psychiatrie
grueninger.m@diakonie-wuerttemberg.de 0711 1656394 01517 2209145