Inklusion
Gesellschaftliche Teilhabe für alle
Die UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK) erklärte 2008 die Inklusion zu einem Menschenrecht für Menschen mit Behinderung. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde die UN BRK in nationales Recht umgesetzt. Das Diakonische Werk setzt das BTHG in seinen Diensten und Einrichtung um.
Jeder Mensch nimmt in allen Bereichen am gesellschaftlichen Leben teil. Das Umfeld einer inklusiven Gesellschaft wird so gestaltet, dass sie sich den Bedürfnissen und Anforderungen der Menschen anpasst. Inklusion ist mehr als Integration und geht über sie hinaus.
Deshalb ist Inklusion nicht nur ein Thema von Behinderung, sondern umfasst die Teilhabe und Partizipation an gesellschaftlichen Prozessen für alle Bürgerinnen und Bürger.
Im Mittelpunkt steht der Mensch und das gesellschaftliche Miteinander, unabhängig von Behinderung, Sprache, Religion, Herkunft etc. In der Diakonie wird dieses Bewusstsein, diese Vielfalt gelebt. Inklusion fordert die Gesellschaft zum Umdenken und Handeln. Leider wird an vielen Stellen deutlich, dass dieser Prozess noch zu wenig stattfindet. Trotz aller Schwierigkeiten werden wir diesen Weg im Interesse aller weiter verfolgen.
Inklusion gelingt, wenn viele Menschen diesen Prozess im Alltag unterstützen und leben und die Politik gute Rahmenbedingungen vorgibt.
Inklusion im Quartier
Der Aktionsplan „Inklusion leben“ wurde im Diakonischen Werk weiterentwickelt mit dem Ziel, unterschiedlichen Menschen Angebote zu unterbreiten, um sich aktiv einzubringen für die gemeinsame Gestaltung vielfältiger und lebenswerter Quartiere.
Ansprechperson
Bernd Schatz
Referent Behindertenhilfe und Psychiatrie
schatz.b@diakonie-wuerttemberg.de 0711 1656328