Pflege braucht Entlastung – für Angehörige und für die Dienste
Diakonie Württemberg fordert Nachbesserungen am Pflegeneuordnungsgesetz
Stuttgart, 30. September 2026. Die Diakonie Württemberg bedauert, dass das Kabinett den Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ohne große Änderungen beschlossen hat.
Die Diakonie Württembergsieht dringenden Reformbedarf bei der Pflegeversicherung – warnt aber davor, die Finanzierungsprobleme auf Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und die Leistungserbringer abzuwälzen.
„Pflege findet jeden Tag statt – vor allem zuhause. Pflegende Zu- und Angehörige leisten Enormes. Sie brauchen verlässliche Unterstützung und Entlastung, damit Pflege zuhause dauerhaft gelingen kann“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg.
Gerade die vorgesehenen Veränderungen bei den Leistungen für die häusliche Pflege bereiten der Diakonie Sorge. Verhinderungs- und Entlastungsleistungen, Tagespflege und ambulante Unterstützung sind für viele Familien entscheidend, um Pflege und die eigene Berufstätigkeit und Alltag miteinander zu vereinbaren. Werden diese Angebote schwerer zugänglich oder eingeschränkt, steigt der Druck auf die Angehörigen.
„Eine pflegende Ehefrau oder ein pflegender Sohn darf nicht zur letzten Reserve des Pflegesystems werden. Wenn Angehörige an ihre Belastungsgrenze kommen, muss Unterstützung schnell und unkompliziert erreichbar sein“, betont Annette Noller.
Entlastung für Angehörige gibt es aber nicht ohne leistungsfähige ambulante und stationäre Pflege. Ambulante Pflegedienste übernehmen nicht nur Pflege, sondern sind vielfach auch Ansprechpartner, Berater und wichtige Stütze für Angehörige. Wenn den Diensten Aufgaben und Finanzierungsmöglichkeiten entzogen werden, gefährdet dies gewachsene Versorgungsstrukturen.
Auch Pflegeheime stehen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Gleichzeitig soll das Pflegepersonal angemessen und tariflich bezahlt werden. „Gute Pflege kostet. Wer gute Arbeitsbedingungen und ausreichend Personal will, muss die tatsächlichen Personalkosten auch refinanzieren. Sonst geraten die Einrichtungen und Dienste zwischen steigende Kosten und unzureichende Finanzierung“, so Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik des Diakonischen Werks Württemberg. „Wir brauchen eine Pflegereform, die das ganze Versorgungssystem im Blick hat: die pflegebedürftigen Menschen, ihre Angehörigen, die Pflegekräfte und die Einrichtungen und Dienste. Nur wenn diese vier Seiten gestärkt werden, kann Pflege auch in Zukunft menschlich und verlässlich sein.“
Die Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung bleibt besorgniserregend. Die Pflegeversicherung hat ein doppeltes Finanzproblem: Sie hat einerseits unzureichende Einnahmen, um die erforderlichen Ausgaben zu decken und zum anderen sind die von den pflegebedürftigen Menschen zu tragenden Eigenanteile zu hoch.
Die Diakonie macht Vorschläge, wie die soziale Pflegeversicherung finanziell zeitnah und mittelfristig gestärkt werden kann, um das Niveau der Absicherung pflegebedürftiger Menschen zu halten und das Leistungsversprechen der Pflegeversicherung zu sichern. Dabei ist eine Erhöhung der Einnahmenseite zwingend erforderlich.
Aus Sicht der Diakonie muss dafür die Solidarität zwischen den Einkommensklassen ausgebaut werden. Menschen mit einem höheren Einkommen sollten auch einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten. Außerdem ist zwingend eine Begrenzung der Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen erforderlich. Dazu gehört auch, dass die Investitionskosten durch die Länder zu tragen sind, die Kosten für die medizinische Behandlungspflege im Heim von den Krankenkassen getragen wird und die Ausbildungskosten über Steuermittel finanziert werden.
Die Diakonie Württemberg appelliert an die Bundesregierung, die jetzt eingesetzte Kommission, die Strukturveränderungen erarbeiten soll, mit Nachbesserungen zu beauftragen. Die Diakonie steht mit ihrer Expertise gerne zur Verfügung.