Heimstiftung bereitet Klage gegen GKV-BStabG vor
Nach interner Prüfung sieht die Evangelische Heimstiftung in der Neuregelung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine strukturelle Bedrohung für die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Pflegeanbietern.
Das Unternehmen hat deshalb den Rechtsprofessor Thorsten Kingreen mit einem juristischen Gutachten beauftragt. Es ist die Vorbereitung auf die angestrebte Klage der Heimstiftung gegen das Gesetz.
„Dieses Gesetz gefährdet ganz konkret die Versorgungsqualität pflegebedürftiger Menschen und die Zukunftsfähigkeit von Pflegeunternehmen. Deshalb lassen wir juristisch abklären, wie tief hier der Gesetzgeber in die Grundlagen unserer Arbeit eingreift und inwieweit diese Eingriffe einfach- und verfassungsrechtlich haltbar sind“, erklärt Elke Eckardt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Evangelischen Heimstiftung. Im Kern ist die Heimstiftung der Überzeugung, dass das GKV-BStabG Mechanismen enthält, die unmittelbar zu einer dauerhaften Unterfinanzierung von Pflegeanbietern führen. Personalabbau, Einbußen bei der Versorgungsqualität und die Schwächung von Träger sind die erwartbaren Folgen.
Die Heimstiftung wertet dies als Eingriff, der nicht nur betriebswirtschaftlich bedenklich, sondern auch rechtlich angreifbar ist, insbesondere mit Blick auf die Anerkennung von Tarifkosten und mögliche Grundrechtsverletzungen. Deshalb hat die Heimstiftung Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Professor für Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg, mit einem juristischen Gutachten zum Fall beauftragt, das die Erfolgsaussichten eines Klagewegs prüfen und begründen soll.
Denn die Heimstiftung ist als großer Pflegeanbieter stark von den Neuregelungen im GKV-BStabG betroffen. So erbringen die Mobilen Dienste der EHS ebenso SGB-V-Leistungen wie die beiden Standorte der außerklinischen Intensivpflege und die geriatrische Reha-Klinik. „Man denkt vielleicht, dass uns erst das PNOG betrifft, weil das aktuelle Gesetz eines der Krankenversicherung ist, aber dem ist nicht so“, erklärt Elke Eckardt, „in den genannten Bereichen haben wir gut 7.000 Kundinnen und Kunden, die im Zweifel betroffen sind“.
Die abschließende Bewertung steht noch aus, doch nach Sichtung der Unterlagen fasst Prof. Kingreen die Sachlage so zusammen: „Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthält gravierende Eingriffe in die berufsbezogene Vertragsfreiheit der Erbringer von sozialen und medizinischen Dienstleistungen. Es empfiehlt sich, gegen diese Neuregelungen den Rechtsweg zunächst vor den Sozialgerichten und dann ggfs. zum Bundesverfassungsgericht zu beschreiten“.
Die Heimstiftung lässt deshalb das juristische Gutachten erstellen und bereitet die Klage vor. „Wir müssen die nächsten Verhandlungen mit den Kostenträgern abwarten und auch vor die Schiedsstelle gehen. Wenn uns aber negative wirtschaftliche Konsequenzen aufgrund dieses Gesetzes drohen, werden wir uns wehren und ich bin sicher, wir sind damit nicht allein“, stellt Geschäftsführerin Eckardt klar.
Auch noch unklar ist, wie das Pflegeneuordnungsgesetz ausgestaltet wird. Die Regelungen, die jetzt im GKV-Gesetz für die ambulante Pflege kritisch werden könnten – etwa die Frage der Refinanzierung der Tariflöhne – sind auch für das PNOG im Gespräch. Die Heimstiftung hofft, dass das Bundesgesundheitsministerium die Weichen neu stellt, will aber für alle Fälle vorbereitet sein.