Geplantes Pflegeneuordnungsgesetz gefährdet Pflegebedürftige und Träger
Diakonie Württemberg warnt vor höheren Kosten für Betroffene und Einbrüchen bei der pflegerischen Versorgung. Der vorgelegte Referentenentwurf sieht starke Leistungseinschränkungen und das Aussetzen der Tariftreueregelung vor.
Stuttgart, 5. Juni 2026. Kritisch bewertet die Diakonie die geplanten Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung. Diese werden in weiten Teilen über Leistungseinschränkungen und höhere Belastungen der Betroffenen finanziert. „Der Entwurf enthält zwar wichtige Ansätze zur Stärkung von Prävention, Rehabilitation und Digitalisierung“, betont Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Württemberg, „aber gleichzeitig sehen wir erhebliche Risiken für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.“
Ein zentraler Punkt sei die befristete Aussetzung der Tariftreueregelung bis 2029. „Das bringt unsere Dienste und Einrichtungen in eine finanzielle Schieflage und wird zu massiven Einbrüchen der pflegerischen Versorgung führen“, so Knapp. „Personalkosten werden schlichtweg nicht mehr refinanziert, was unsere Einrichtungen und Dienste existenziell bedroht.“ Die Regelung zur Tarifanerkennung sei unabdingbar.
Höhere Leistungszuschläge in stationären Pflegeeinrichtungen sollen künftig erst nach längerer Aufenthaltsdauer gewährt werden. Für viele Bewohnerinnen und Bewohner bedeutet dies höhere Eigenanteile und eine zusätzliche finanzielle Belastung. Auch die vorgesehene Anpassung des Begutachtungsinstrument, die darauf abzielt, den Anstieg pflegebedürftiger Menschen zu verlangsamen, sieht die Diakonie Württemberg kritisch. „Pflegebedürftigkeit darf nicht rechnerisch reduziert werden, sondern muss sich weiterhin am tatsächlichen Unterstützungsbedarf der Menschen orientieren“, unterstreicht der sozialpolitische Vorstand.
Positiv bewertet die Diakonie Württemberg die geplante Einführung einer Pflegebegleitung, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen frühzeitig unterstützen soll. Wenn genügend Fachkräfte dafür akquiriert werden können, könnte dies eine wichtige Weiterentwicklung in der Versorgung der Menschen bewirken.
„Die Pflegeversicherung braucht eine nachhaltige Finanzierungsreform. Die aktuelle Vorlage setzt zu stark auf Einsparungen bei Leistungen und zu wenig auf strukturelle Lösun-gen,“ betont Knapp. Die Diakonie Württemberg fordere daher Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Notwendig sei eine sozial ausgewogene Finanzierung, eine Begrenzung der Eigenanteile sowie Investitionen in Versorgungssicherheit und pflegerische Infrastruktur.