Das Bild zeigt das Bundeskanzleramt von außen bei bewölktem Himmel
© Canva

Große Besorgnis wegen Kürzungsplänen

Morgige Ministerpräsidentenkonferenz im Bundeskanzleramt - freie Wohlfahrtspflege in ihrem Bestand gefährdet

Unter dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ haben Bund, Länder und Kommunen ein Vorschlagsbuch mit mehr als 70 Sparideen in der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe erstellt. Es wird morgen in der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler diskutiert.

Würden diese Vorschläge umgesetzt, hätte das gravierende Folgen für Menschen, die Unterstützung in Anspruch nehmen müssen. „Es kann keinen undurchdachten Sozialabbau geben, wenn man den Frieden im Land wahren möchte“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. Denn: „Individuelle Rechtsansprüche sind die Grundlage der Hilfeleistung und müssen erhalten bleiben.“

Sie betont einen weiteren Aspekt: „Die vollständige Refinanzierung der Tarife im sozialen Bereich ist die Lebensversicherung der freigemeinnützigen Wohlfahrtspflege. Wenn es keine Pleitewelle oder den Rückzug aus Hilfefeldern frei gemeinnütziger Träger geben soll, muss es weiter möglich sein, die Flächentarifverträge zu finanzieren.“

Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik des Diakonischen Werks Württemberg, stellt fest: „Bei Kindern und Jugendlichen heute zu sparen, kostet künftig deutlich mehr. Deshalb ist es unerlässlich, weiterhin tragfähige Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen aufrecht zu erhalten. Die vorgelegten Vorschläge sind ausschließlich von Einsparpotenzialen geleitet - ohne fachliche Fundierung und nicht orientiert an dem, was junge Menschen brauchen.“

Die Diakonie Württemberg lehnt jede Entwicklung ab, die den individuellen Bedarf von Kindern, Jugendlichen und Familien hinter die Verfügbarkeit bestehender Angebote zurückstellt. „Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen weiterhin am tatsächlichen Unterstützungsbedarf ausgerichtet werden. Bedarf muss Vorrang vor Angebot haben – nicht umgekehrt“, so Kornelius Knapp

Auch in der Hilfe für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) sieht man mit Sorge, dass an Hilfen für den individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderung eingespart werden soll. Schon länger fordert die Diakonie, dass Standardisierung und Digitalisierung der Verwaltung als Einsparpotenzial gesehen wird.

Die im Papier genannten Vorschläge werden daher ausdrücklich begrüßt, insbesondere

Das Bundesteilhabegesetz eröffnet den Menschen mit Behinderung deutlich mehr Teilhabe und Selbstbestimmung, was nicht zurückgefahren oder in Frage gestellt werden darf. Die Steigerung der Kosten hat vielfältige andere Gründe, die nichts mit dem BTHG zu tun haben, bspw. dass mehr Mensch, insbesondere im sozialpsychiatrischen Bereich, anspruchsberechtigt sind, oder auch die demographische Entwicklung: auch Menschen mit Behinderung werden zunehmend älter.

Die Diakonie merkt außerdem an, dass ein Teil der diskutierten Kürzungsvorschläge bloßes Flickwerk wäre, da die Einsparnachweise nicht vorliegen. Teilweise würden die Vorschläge lediglich zu Lastenverschiebungen zwischen unterschiedlichen Sozialleistungssystemen führen, das wären aber keine tatsächlichen Effizienzgewinne. Gleichzeitig würden verschiedene Vorschläge erhebliche Eingriffe in bestehende Individualansprüche, das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten sowie in die bisherigen Fortschritte im Bereich von Inklusion und Personenzentrierung bedeuten.

Die jetzt vorliegenden Sparvorschläge gehen über reine Kürzungen in den Hilfefeldern hinaus. Sie stellen die Frage, wer die Arbeit vor Ort erbringt, und stellen das in Deutschland geltende Subsidiaritätsprinzip in Frage. Der Staat stellt Mittel zur Verfügung und schafft den gesetzlichen Rahmen. Freie gemeinnützige Träger erbringen die Arbeit und ermöglichen Menschen eine Wahlfreiheit.

Diese Seite empfehlen