Grundpositionen und Leitlinien diakonischer Jugendberufshilfe

Forderungen und Handlungsempfehlungen der Diakonie Württemberg

Jedem jungen Menschen muss eine Ausbildung und berufliche Qualifizierung nach seinen Wünschen und Fähigkeiten möglich sein. Ein Recht auf Ausbildung in Form einer Garantie eines dualen Angebotes für alle jungen Menschen ist umzusetzen.

Konzepte der Kooperation von Wirtschaft und Jugendberufshilfe sind weiter zu entwickeln und zu fördern. Erfolgreiche betriebliche und betriebsnahe Angebote und Modelle, wie das der Assistierten Ausbildung, sind zu stärken und zu fördern.

Für einen positiven Umgang mit Inklusion in Zusammenhang mit dem Übergang in Ausbildung und Beruf sind passgenaue und bedarfsorientierte Angebote für alle jungen Menschen im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu entwickeln und vorzuhalten.

Angebote und Modelle der Jugendberufshilfe müssen auskömmlich und verlässlich finanziert sein. Alternativen zum derzeitigen Vergabeverfahren sind – etwa wie im Wege des sozialrechtlichen Dreieckverhältnisses – nicht nur zu prüfen, sondern dringend zu entwickeln und vorzuhalten.

Bei der Anwendung des Vergabeverfahrens zur Organisation und Finanzierung von Angeboten im Übergang Schule, Ausbildung und Beruf zu beachten:

Die gemeinsame Verantwortung von Kommunen, Land und Arbeitsverwaltung im Bereich der beruflichen Integration junger Menschen ist wieder zu stärken, um Angebote wieder stärker an langfristige Partnerschaften mit qualifizierten und verlässlichen Anbietern zu orientieren.

Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Rechtskreisen und an den Schnittstellen – etwa von SGB II, SGB III und SGB VIII ist zu optimieren. Diese muss im Rahmen der individuellen Hilfe bei Bedarf und / oder auf Wunsch des Jugendlichen erfolgen. Dabei sind neben den Grundsicherungsträgern, der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe einzubeziehen.

 

Stuttgart, Februar 2014

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