Bild zeigt symbolisch Kinder die in Drahtgestellen gefangen sind
© Gerome Viavant

Umgang mit (sexualisierter) Gewalt und Grenzverletzungen

Schutz vor Gewalt und Grenzverletzungen

Die Diakonie Württemberg setzt sich in ihren Handlungsfeldern für die Förderung, Begleitung, Entwicklung und Pflege von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein. Der Schutz der Menschen vor allen Formen von Gewalt und Grenzverletzungen ist in den diakonischen Einrichtungen eine zentrale Aufgabe. Besondere Aufmerksamkeit richtet sich dabei auf sexualisierte Gewalt, weil sie besonders weitreichendes Leid auslöst. Mit dem Gewaltschutzgesetz der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom 1. Januar 2022 haben Kirche und Diakonie verbindliche Grundlagen für den Umgang mit sexualisierter Gewalt geschaffen.

Schulungsangebote und Fachtage

Die Fachstelle sexualisierte Gewalt des Diakonischen Werks stellt den Verbandsmitgliedern Schulungsangebote – entsprechend der Absprachen zwischen Diakonie Deutschland, EKD und der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) – zur Verfügung. Alle Mitgliedseinrichtungen sind gemäß der Allgemeinen Gewaltschutzbestimmung der Evangelischen Landeskirche Württemberg dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen für das Thema sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren und einrichtungsbezogene Schutzkonzepte zu erstellen.

Die Schulungsangebote beziehen sich auf diese beiden Aufgaben:

Zu den Schulungen

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Ansprechperson

Monika Memmel

Referentin für Hilfen zur Erziehung, Aufarbeitung und Prävention

0711 1656462 0162 2065034

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