Ordnungsrechtliche Unterbringung
Menschenwürdiges Wohnen in der Ordnungsrechtlichen Unterbringung
Wird eine Person unfreiwillig wohnungslos, ist die Kommune verpflichtet, sie vorübergehend unterzubringen. Viele Unterkünfte sind nach den Erfahrungen der Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe schlecht ausgestattet und unter Hygienegesichtspunkten unzumutbar.
Die Diakonie Württemberg fordert deshalb mit ihren beiden Fachverbänden Wohnungsnotfallhilfe und FDD (Fachverband diakonischer Dienste der Evangelischen Kirchenbezirke und ihrer Diakonieverbände in Württemberg) dazu auf, die sogenannte Ordnungsrechtliche Unterbringung flächendeckend in allen Landkreisen menschenwürdig zu gestalten.
Lage in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg waren im Jahr 2014 laut der durch das Sozialministerium bei der GISS in Bremen, einem in Deutschland anerkannten Forschungsinstitut, in Auftrag gegebenen Studie weit über 10.000 wohnungslose Personen ordnungsrechtlich untergebracht, darunter 3.000 Kinder.
Die GISS Studie (PDF) verdeutlichte ebenfalls, dass die vom Gesetzgeber ursprünglich nur als kurzfristige Notlösung angedachte Unterbringung zunehmend zu einer längerfristigen wird. Die durchschnittliche Verweildauer in der Ordnungsrechtlichen Unterbringung besteht für knapp 80 Prozent der Personen länger als 6 Monate und für 54 Prozent sogar mehr als 2 Jahre. Der Wohnungsverlust steht oft am Ende einer langen Verkettung erschwerter Lebensumstände. Besonders wenn Kinder mit ihren Eltern vom Wohnungsverlust betroffen sind, müssen geeignete Unterbringungen zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört auch eine digitale Grundausstattung. Immer mehr junge Erwachsene werden zudem wohnungs- bzw. obdachlos.
Empfehlungen, Forschungsberichte und Publikationen zur Ordnungsrechtlichen Unterbringung
Die Diakonie Württemberg setzt sich für ein größeres Engagement der Kommunen ein, damit das bestehende ausdifferenzierte Hilfeangebot in der Öffentlichkeit bekannter wird und mehr Menschen davon profitieren können. Hierzu gibt es bereits anerkannte Empfehlungen:
-
BAG Wohnungslosenhilfe – Bundestagung 04.März 2022: Ordnungsrecht im Praxistest PDF (553 KB)
-
EBET-Pressekonferenz, Dezember 2021. Thema: Menschen in kommunalen Obdachlosenunterkünften schützen PDF (97 KB)
- BMAS (2019): Forschungsbericht – Entstehung, Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit
- BAG Wohnungslosenhilfe e.V. (2017): Bezahlbaren Wohnraum schaffen, Wohnraum für wohnungslose Menschen akquirieren
- BAG Wohnungslosenhilfe e.V. (2011): Empfehlung zur rechtlichen Gestaltung der Zusammenarbeit
- BAG Wohnungslosenhilfe e.V. (2011): Wohnungsnotfalldefinition
- LAGöfW (2019): Empfehlungen zu einem landesweiten Fachkonzept
- LAGöfW, Anlage 1 (2019): Prävention von Wohnungslosigkeit
- LAGöfW, Anlage 2 (2019): Hinweise und Empfehlungen einer gelingenden Versorgung und Unterstützung
Vor Ort aktiv werden
Die Diakonie Württemberg möchte Sie auch vor Ort unterstützen, sich diesem Thema intensiver zu nähern. Nachfolgend finden Sie Materialien zur eigenen Weiterarbeit vor Ort:
Ansprechperson
Nadine Bernecker
Referentin Bezirks- und Kreisdiakoniestellen
bernecker.n@diakonie-wuerttemberg.de 0711 1656199