Das Bundesteilhabegesetz
Rechtsgrundlage für Teilhabe und Unterstützung
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) war eine der bedeutendsten Sozialrechtrechtsreformen der vergangenen Jahrzehnte, sie befindet sich noch immer in der Umsetzung. Die Diakonie Württemberg unterstützt Menschen mit Behinderung, deren Angehörige sowie die Dienste und Einrichtungen bei Fragen zum BTHG.
Das Kompetenzzentrum Teilhabe
Das Diakonische Werk Württemberg unterstützt die Dienste und Einrichtungen der württembergischen Diakonie durch das Kompetenzzentrum Teilhabe, einem interdisziplinär zusammengesetzten Beratungsteam. Zu diesem gehören Mitarbeitende aus der Abteilung Behindertenhilfe und Psychiatrie und der Abteilung Wirtschaftsberatung. Die rechtliche Beratung erfolgt durch die Abteilung Behindertenhilfe und Psychiatrie.
Ansprechperson
Martin Grüninger
Abteilungsleitung, Abteilung Behindertenhilfe und Psychiatrie
grueninger.m@diakonie-wuerttemberg.de 0711 1656394 01517 2209145