Bild zeigt eine Frau die mit ihrem Rollstuhl einen gläsernen Flur entlang rollt

Das Bundesteilhabegesetz

Rechtsgrundlage für Teilhabe und Unterstützung

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) war eine der bedeutendsten Sozialrechtrechtsreformen der vergangenen Jahrzehnte, sie befindet sich noch immer in der Umsetzung. Die Diakonie Württemberg unterstützt Menschen mit Behinderung, deren Angehörige sowie die Dienste und Einrichtungen bei Fragen zum BTHG.

Das Kompetenzzentrum Teilhabe

Das Diakonische Werk Württemberg unterstützt die Dienste und Einrichtungen der württembergischen Diakonie durch das Kompetenzzentrum Teilhabe, einem interdisziplinär zusammengesetzten Beratungsteam. Zu diesem gehören Mitarbeitende aus der Abteilung Behindertenhilfe und Psychiatrie und der Abteilung Wirtschaftsberatung. Die rechtliche Beratung erfolgt durch die Abteilung Behindertenhilfe und Psychiatrie.

Ansprechperson

Martin Grüninger

Abteilungsleitung, Abteilung Behindertenhilfe und Psychiatrie

0711 1656394 01517 2209145

Diese Seite empfehlen