Familienpflege
Familien, die wegen Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit oder anderer Hilfebedürftigkeit den Haushalt nicht mehr stemmen können, haben die Möglichkeit, Unterstützung durch Familienpflege zu bekommen.
Unterstützung durch Familienpflege
Die Familienpflege – oder auch Haushaltshilfe – kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Versorgung und Betreuung von Kindern (unter 12 oder 14 Jahren) und die Haushaltsführung einer Familie aufgrund einer Notsituation nicht mehr sichergestellt ist. Solche Situationen können beispielsweise Krankheit, Rehabilitation, Tod oder Trennung, Überlastung, Überforderung oder psychosoziale Probleme der Eltern oder eines Elternteils sein. Die Arbeit der Familienpflege umfasst die Sicherstellung grundlegender Lebensbedürfnisse wie Kinderbetreuung, Alltagsorganisation, Ernährung, Hausaufgabenbetreuung, Bekleidung und Wohnen.
Je nach dem, welche gesetzliche Grundlage heranzuziehen ist, kommen zur Finanzierung der Leistungen als Kostenträger die Krankenkasse, die Rentenversicherung, das Jugendamt oder das Sozialamt in Frage. Abhängig vom Kostenträger, Einsatzgrund und Einkommensverhältnissen kann es möglich sein, dass ein Eigenbeitrag zu leisten ist.
Der Rechtsanspruch auf die Leistung der Familienpflege durch die Krankenkasse/Rentenversicherung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, auch muss vom Arzt/der Ärztin ein Antrag bei der Kasse gestellt werden.
Die öffentlichen Jugendhilfeträger sind zuständig, wenn es um die Sicherstellung des Wohlergehens der Kinder geht sowie bei Ausfall eines Elternteils. Die Zuständigkeit der örtlichen Sozialhilfeträger ist insbesondere bei Menschen mit Behinderung sowie in besonderen sozialen Notlagen gegeben.
Familienpflege wird von speziellen Familienpflegediensten erbracht. Häufig sind diese Dienste an die Diakonie-/ Sozialstationen angeschlossen. Die jeweilige Einrichtung vor Ort informiert, berät und unterstützt bei Fragen zur Finanzierung.
Einblick in die Familienpflege
HOT (Haushaltsorganisationstraining)
HOT® steht für „HaushaltsOrganisationsTraining®“. Dieses Angebot der Familienpflege richtet sich an mehrfach belastete Familien, denen die angemessene Versorgung ihrer Kinder nicht mehr aus eigener Kraft gelingt und grundlegende Kenntnisse der Haushaltsführung nicht ausreichend vorhanden sind. Dabei ist HOT® als Einzelfallhilfe im Rahmen öffentlicher Jugendhilfe konzipiert , das Training findet als aufsuchendes Angebot in der Familie statt. HOT® soll die Selbsthilfefähigkeiten von Familien stärken. Die Eltern werden nach und nach angeleitet, ihrer Verantwortung für die tägliche Versorgung der Familienmitglieder gerecht zu werden. HOT® ist ein Trainingsansatz, der sich auf die Haushaltsführung und die alltäglichen Versorgungsleistungen in Familien konzentriert. Es können auch bestehende Hilfeangebote, die schwerpunktmäßig auf Veränderungen in den Bereichen Erziehung und Beziehung zielen (wie z.B. sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsberatung), ergänzt werden. Im HaushaltsOrganisationsTraining arbeiten speziell geschulte Familienpflegerinnen.
Ausbildung in der Familienpflege
Haus- und Familienpfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen. Sie dauert i.d.R. 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung als staatlich geprüfte und anerkannte Fachkraft. Die Ausbildung umfasst die Gebiete Hauswirtschaft, Pädagogik aller Altersstufen, häusliche Säuglingspflege, Krankenpflege und Altenpflege. Diakonie und Caritas bieten in Baden-Württemberg die Ausbildung an zwei Standorten von staatlich genehmigten und anerkannten Schulen für Haus- und Familienpflege an:
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Ansprechperson
Gabriele Hönes
Abteilungsleitung, Abteilung Gesundheit, Alter, Pflege
hoenes.g@diakonie-wuerttemberg.de 0711 1656264 0162 1021864