Das Bild zeigt wie jemand einem Patienten Pillen in die Hand legt

Assistierter Suizid

Selbstbestimmung am Lebensende: Diskussion und Verantwortung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 entschieden, das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in Bezug auf das eigene Sterben zu schützen und den Gesetzgeber aufgefordert, entsprechend tätig zu werden. Der parlamentarische Prozess wird begleitet durch eine zivilgesellschaftliche Debatte. Sie erfordert Positionierungen der evangelischen Kirche und der Diakonie – und ebenso die Diskussion innerhalb von Kirche und Diakonie darüber, wie im Rahmen christlicher Einrichtungen der freie Wille von Menschen auch in einer solchen Grenzsituation zu respektieren ist.

Diese Entscheidung betrifft auch viele Menschen, denen sich die Diakonie in ihren Handlungsfeldern zuwendet. Die Diakonie Deutschland hat 2020 einen innerverbandlichen Diskussionsprozess eingeleitet.

Bei Menschen mit Sterbewunsch besteht oftmals der Wunsch nach einem menschenwürdigen Leben. Zugang zu geeigneten Hilfen bzw. Informationen über die Möglichkeiten einer palliativen Versorgung und hospizlichen Begleitung müssen zunächst sichergestellt werden. Trotzdem sehen Menschen möglicherweise den assistierten Suizid als Lösung aus einem unwürdigen Leben mit Schmerzen und Einschränkungen.

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