Bild zeigt einen Betreuer wie er einer älteren Frau etwas reicht, beide schauen sich an und lächeln

Stationäre Einrichtungen

Leistungen, Kosten und Voraussetzungen

Pflegeheime stellen die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicher. Die pauschalen Leistungen der Pflegeversicherungen für die Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen sind im § 43  Sozialgesetzbuch (SGB) XI festgelegt. Die monatliche Anspruchshöhe hängt dabei vom jeweiligen Pflegegrad ab.

Die Leistungsbeträge der Pflegekassen werden vorrangig für die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie für die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege eingesetzt. Darüber hinaus fallen im Pflegeheim noch weitere Kosten an. So müssen Bewohner und Bewohnerinnen z.B. die Kosten für:

Eine vollstationäre Versorgung kommt i.d.R. dann in Frage, wenn

Bevor die Entscheidung zu einem Einzug in ein Pflegeheim erfolgt kann eine ausführliche Beratung sowie eine Besichtigung der Einrichtung hilfreich sein. 

Mehr Informationen

Ansprechperson

Ann-Kathrin Göder

Referentin Abteilung Gesundheit, Alter, Pflege

0711 1656218

Diese Seite empfehlen