Was kann der NIPT?
Der Bluttest ist eine technische Innovation. Er hat ein potentiell kaum begrenztes Leistungsspektrumund ist ein (weiterer) Schritt zur Entschlüsselung der gesamten Erbanlagen des werdenden Kindes. Aktuell (Stand: 059/2023) sucht der Test
- nach den Trisomien 13, 18 und 21,
- nach Veränderungen bei den Geschlechtschromosomen (z.B. Turner-Syndrom oder Klinefelter-Syndrom)
- nach bekannten (seltenen) Syndromen wie z. B. DiGeorge-Syndrom, Prader-Willi-Syndrom, Angelmann-Syndrom, Cri-du-Chat-Syndrom
Die Labore und Herstellerfirmen forschen unter Hochdruck an weiteren Tests. In Erprobung sind Tests auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können (z.B. Chorea Huntington), auf Anlageträgerschaften von Erbkrankheiten, die sich erst in der übernächsten Generation manifestieren können oder auch auf auf Dispositionen für Krankheiten wie Diabetes, erblicher Brustkrebs, Alzheimer etc..
Der NIPT wird in naher Zukunft den werdenden Eltern eine Überfülle an Wissen über kleinste genetische Veränderungen bei ihrem Kind bereitstellen, deren Auswirkungen kaum oder noch nicht bekannt sind und bei denen die Ärztinnen und Ärzte ihrer Aufklärungspflicht kaum noch werden nachkommen können.
Wie sollen die werdenden Eltern ein solches Wissen verkraften oder gar eine Entscheidung für oder gegen ihr werdendes Kind treffen können? Pränataldiagnostiker prognostizieren, dass der Gesetzgeber womöglich eine Pflicht der Eltern auf Nichtwissen regeln müsse, zumindest für die Krankheiten oder Behinderungen, die erst im späteren Leben des Kindes ausbrechen können. (Henn/Schmitz 2012: Pränataldiagnostik: Paradigmenwechsel)
Was kann er nicht?
Der Test hat eine höhere Aussagekraft als andere nichtinvasive Untersuchungen wie z. B. das Ersttrimester-Screening, vor allem für die Trisomie 21 (Down-Syndrom) und - abgeschwächt - auch für die Trisomien 13 und 18.
ABER: Der Test ist eine statistische Wahrscheinlichkeitsberechnung, keine Diagnose.
- Testergebnisse können auch falsch sein (siehe Information: Wie verlässlich ist ein auffälliges Testergebnis für die einzelne Schwangere?)
- Auffällige Testergebnisse müssen vor einem Schwangerschaftsabbruch durch eine invasive Untersuchung abgeklärt werden, so die medizinischen Fachgesellschaften.
- Der Test ersetzt also nicht grundsätzlich die invasiven Untersuchungen wie die Fruchtwasseruntersuchung bzw. Chorionzottenbiopsie.