Präimplantationsdiagnostik (PID) ist die gezielte Untersuchung von durch künstliche Befruchtung gezeugten Embryonen auf bestimmte genetische Merkmale vor der Übertragung in die Gebärmutter.
Verfahren
Einem durch künstliche Befruchtung gezeugten Embryo werden nach dem 8-Zell-Stadium am vierten oder fünften Tag einzelne Zellen entnommen. Diese werden auf das Vorliegen genetisch verursachter Erkrankungen oder Chromosomenstörungen hin untersucht. Nach wenigen Tagen werden ein oder zwei Embryonen, die keine ersichtlichen Genschäden zeigen, in die Gebärmutter übertragen. Embryonen mit genetischen Erkrankungen oder Chromosomenveränderungen werden aus der Embryokultur herausgenommen und sterben ab.
Rechtslage und Ethikkommission
Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) erlaubt in Deutschland nur die Untersuchung von Zellen, die sich nicht mehr zu einem Individuum weiterentwickeln können. Zusätzlich muss ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit oder Schädigung des Embryos bestehen, die höchstwahrscheinlich zu einer Fehl- oder Totgeburt führen würde. Welche Erbkrankheiten als schwerwiegend gelten, ist im Gesetz nicht definiert. Dafür wird eine achtköpfige Ethikkommission hinzugezogen, die jeden Einzelfall mit seinen besonderen Umständen begutachtet und über die Durchführung einer PID entscheidet.
Kosten und Koalitionsvertrag
Die Kosten einer PID müssen von den potentiell werdenden Eltern selbst getragen werden. Der Koalitionsvertrag sieht jedoch eine Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenkassen vor.
Kritik
Kritisch zu betrachten ist grundsätzlich die selektive Wirkung und das Diskriminierungspotential von PID, insesondere wenn sie durch die Solidargemeinschaft der Versicherten finanziert wird. Dies erhöht den sozialen Erwartungsdruck für werdende Eltern, Kinder zu gebären, die der Norm zu entsprechen scheinen.
Weiterführende Informationen zu PID finden Sie hier: Präimplantationsdiagnostik - familienplanung.de und Präimplantationsdiagnostik - DRZE