Beratung über Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid aussetzen
Neues Gesetz darf Erfüllung von Suizidwünschen nicht zur Normalität werden lassen
Stuttgart, 3. Juli 2023. Am 6. Juli berät der Deutsche Bundestag über zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung des assistierten Suizids. Nachdem ein breites Bündnis diverser Verbände und Organisationen beide Anträge ablehnt, ruft die Diakonie Württemberg zu einer vertieften Diskussion dazu auf. Gegebenenfalls müsste die Verabschiedung nochmals verschoben werden.
„Ein Gesetz zur Neuregelung des assistierten Suizids darf nur mit einer überzeugenden Mehrheit im Bundestag beraten und verabschiedet werden“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. „Eine gesetzliche Regelung darf nicht zu einer generellen Akzeptanz des geschäftsmäßig geförderten assistierten Suizids führen.“ Vor allem bei akuten suizidalen Krisen müsse genau hingeschaut werden. „Es braucht ausreichend Zeit für Beratung, Krisenbewältigung, gegebenenfalls psychiatrische Behandlung oder palliative Versorgung“, sagt Noller. „Dass wir Menschen in allen Lebensaltern vor dem Tod hätten bewahren können, wenn wir uns ihnen hätten ausführlicher widmen können, ist ein unerträglicher Gedanke.“
Weiter zu klären ist nach Meinung der Diakonie Württemberg der Aufbau und die Finanzierung einer spezialisierten Beratung. Auch müsse das neue Gesetz ermöglichen, dass Mitarbeitenden in der Pflege und Betreuung, besonders auch in Hospizen, die Mitwirkung an einem assistierten Suizid verwehrt werden kann.
Insbesondere die Gefahr, dass mit dem neuen Gesetz eine Normalisierung des Suizids einhergeht, wird mit Besorgnis gesehen. „Es muss immer klar bleiben, dass der Suizid nicht der Normalfall zur Auflösung von Lebenskrisen sein darf und dass die Bescheinigung, die von einer offiziellen Stelle ausgegeben wird, keine generelle Akzeptanz des Suizids bedeuten kann“, sagt Noller.