Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe

Ein Grundanliegen der Diakonie Württemberg ist es, Einrichtungen als Orte zu gestalten, in denen die Menschenfreundlichkeit Gottes spürbar wird. Der beste Schutz von Kindern sind eine klare Haltung der Mitarbeitenden und präventive Schutzkonzepte der Einrichtungen, so die Diakonie Württemberg. 

Die Kernbotschaft der Erklärung des Diakonischen Werks Württemberg und seines Fachverbands Kinder, Jugend und Familie lautet: „Wir verpflichten uns zum Schutz der Kinder und Jugendlichen und zur Achtung der Kinderrechte in unseren Einrichtungen. Wir haben in unseren Einrichtungen Präventions- und Schutzkonzepte, die wir kontinuierlich überprüfen und weiterentwickeln. Um den Schutz bestmöglich zu sichern und den jungen Menschen zu ihren Rechten zu verhelfen, gibt es in unseren Einrichtungen transparente Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten“. Bisher haben sich über 60 Einrichtungen diese Vereinbarung zu eigen gemacht.

In fast zweijähriger Arbeit hat eine Arbeitsgruppe das verbandliche Konzept zum Schutz von Kindern vor Gewalt in Einrichtungen entwickelt. Mit der Selbstverpflichtungserklärung verbunden ist die Herausgabe einer Broschüre. In dieser werden Kernaufgaben des Kinderschutzes in Einrichtungen dargestellt und das Instrument einer Risikoanalyse empfohlen.

Die Erfordernisse des Kinderschutzes sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Der seit 2017 geltende Rahmenvertrag Baden-Württemberg für stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen enthält dazu konkrete Beschreibungen und eine leichte Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen. 

Die Implementierung sowie Weiterentwicklung der auf der Selbstverpflichtung basierenden einrichtungsspezifischen Schutzkonzepte in den diakonischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe werden unterstützt durch:

Die Beratung von Einrichtungen

Die Beratung erfolgt durch: 

Monika Memmel
Referentin für Hilfen zur Erziehung, Aufarbeitung und Prävention
Abteilung Kinder, Jugend und Familie

Tel.: 0711 1656-462
Fax: 0711 165649-462

E-Mail: memmel.m(at)diakonie-wuerttemberg.de

Das Netzwerk Beteiligung und Beschwerde

Das Netzwerk Beteiligung und Beschwerde plant u.a. die Kinder- und Jugendforen der Diakonie Württemberg. Mehr Informationen zum Netzwerk Beteiligung finden Sie hier.

Einrichtungsbezogene Dialogrunden im evangelischen Fachverband Kinder, Jugend und Familie

Die einrichtungsbezogenen Dialogrunden im evangelischen Fachverband Kinder, Jugend und Familie fördern Austausch und Rückmeldungen zu einzelnen Bausteinen von Schutzkonzepten.

Die Mitarbeit im Projekt Ombudschaft Jugendhilfe in Baden-Württemberg der Liga der freien Wohlfahrtspflege e.V.

Aufbau und Implementierung eines unabhängigen Ombudssystems in Baden-Württemberg

Durch die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg e.V. vertretenen Projektträger, u.a. die Diakonie Württemberg, wollen bedarfsgerechte Strukturen von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe aufbauen und verstetigen. Dadurch sollen Kinder, Jugendliche und Familien bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, insbesondere im Rahmen der Erziehungshilfe, unterstützt werden. 4 Beratungsstellen in Baden-Württemberg bieten unabhängige Information, Beratung und Vermittlung bei Konflikten mit öffentlichen oder freien Trägern.  Die ombudschaftliche Arbeit soll dazu beitragen, dass Probleme nicht eskalieren und die im Sozialgesetzbuch VIII verankerten Rechte auf Kinder- und Jugendhilfeleistungen verwirklicht werden können. Nähere Informationen zum dreijährigen Projekt sowie ein Erklärvideo zum Begriff der Ombudschaft finden Sie unter www.ombudschaft-jugendhilfe-bw.de

Das Bundesrahmenhandbuch zu Schutzkonzepten vor sexualisierter Gewalt der Diakonie Deutschland

Das Bundesrahmenhandbuch zu Schutzkonzepten vor sexualisierter Gewalt der Diakonie Deutschland bezieht sich explizit auf die Jugendhilfe. Die stellvertretende Vorsitzende des Fachverbands Kinder, Jugend und Familie, Claudia Obele, war an der Ausarbeitung beteiligt: „Wir dürfen nichts unversucht lassen, Einrichtungen zur Weiterentwicklung ihrer Präventions- und Schutzkonzepte anzuregen und sie zu unterstützen.“ Das nun erschienene Bundesrahmenhandbuch kann eine fundierte Quelle sein, um einrichtungsspezifische Schutzkonzepte zu überprüfen und zu verbessern, beispielsweise in Bezug auf das sexualpädagogische Konzept, das Personalmanagement, den Notfallplan sowie die nachgehenden Begleitung und Aufarbeitung von Vorkommnissen. Die diakonische Jugendhilfe in Württemberg stellt sich kontinuierlich der Herausforderung, sexualisierter Gewalt offensiv entgegenzutreten, Risikofaktoren in Einrichtungen zu erkennen und einrichtungsspezifische Schutzkonzepte weiterzuentwickeln.

Das Bundesrahmenhandbuch der Diakonie Deutschland