Das Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bringt eine der bedeutendsten Sozialrechtrechtsreformen der vergangenen Jahrzehnte mit sich. Die Diakonie Württemberg unterstützt Menschen mit Behinderung, deren Angehörige sowie die Dienste und Einrichtungen bei Fragen zum BTHG.

Schritte der Reform

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung" setzt die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht um. Es ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten. Die Reform wirkt in mehreren Schritten. Ein zentraler Baustein ist die zum 01.01.2020 in Kraft getretene Reform der Eingliederungshilfe.

Reform der Eingliederungshilfe

Ein zentraler Baustein ist die zum 01.01.2020 in Kraft getretene Reform der Eingliederungshilfe. Hier wurden die Hilfen für Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgerecht in ein vollwertiges Leistungsrecht überführt.

Die Eingliederungshilfe ist seither nicht mehr Teil der Sozialhilfe. Das bedeutet, dass es keine Voraussetzung für Leistungsgewährung mehr ist, dass Einkommen und Vermögen eingesetzt und aufgebraucht wurden.

Neudefinition des Behinderungsbegriffes

Mit der Reform der Eingliederungshilfe ist auch eine Neudefinition des Behinderungsbegriffes verbunden. War bislang der Leistungsanspruch allein mit den körperlichen oder kognitiven Einschränkungen begründet, so werden jetzt die Teilhabeeinschränkungen auch aufgrund äußerlicher Barrieren ausgelöst. Menschen SIND nicht mehr behindert, sondern WERDEN behindert – ein wesentlicher Unterschied für das Selbstverständnis von Menschen mit Behinderung.

Umsetzung in Baden Württemberg

Das BTHG als Bundesgesetz muss in den Bundesländern landesrechtlich umgesetzt werden. In Baden-Württemberg geschah das mit dem Ausführungsgesetz. In ihm wurden die Aufgaben der Eingliederungshilfe den Stadt- und Landkreisen zugewiesen. In Baden-Württemberg gibt es somit 44 Träger der Eingliederungshilfe.

Um in Baden-Württemberg vergleichbare Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung zu gestalten, haben die 44 Träger der Eingliederungshilfe sowie die Verbände der Leistungserbringer einen Landesrahmenvertrag geschlossen.

Ein weiterer Beitrag zu vergleichbaren Lebensverhältnissen ist ein landesweit einheitliches Instrument der Ermittlung des Bedarfes von Menschen mit Behinderung. Hierzu haben sich die Träger der Eingliederungshilfe auf das „Instrument zur Ermittlung des individuellen Bedarfs Baden Württemberg“ (BEI_BW) verständigt.

Mit einer einheitlichen Anwendung dieses dialogorientierten Instruments soll die Landeseinheitlichkeit der Eingliederungshilfe unterstützt werden.

Das Kompetenzzentrum BTHG

Das Diakonische Werk Württemberg unterstützt die Dienste und Einrichtungen der württembergischen Diakonie durch das Kompetenzzentrum BTHG, einem interdisziplinär zusammengesetzten Beratungsteam. Zu diesem gehören Mitarbeitende aus der Abteilung Behindertenhilfe und Psychiatrie, der Wirtschaftsberatung sowie dem Referat Sozialrecht.