Ansprechperson bei Regelverstößen in der Landesgeschäftsstelle

Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob
Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob

Ombudsfrau (Vertrauensanwältin) des Diakonischen Werks Württemberg

Nach der EU-Whistleblowerrichtlinie müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden ein Hinweisgebersystem einrichten. Dies ist eine Maßnahme zur Bekämpfung von Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen.

Ein solches System hat das Diakonische Werk Württemberg mit der Berufung einer Rechtsanwältin als Ombudsfrau (Vertrauensanwältin) etabliert. Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob aus Frankfurt am Main steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesgeschäftsstelle, Beschäftigten in Mitgliedseinrichtungen, Geschäftspartnern und anderen als Ansprechpartnerin zur Verfügung, sofern sie einen vertraulichen Hinweis auf den Verdacht einer solchen Straftat oder ähnlich schwere Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Landesgeschäftsstelle des Diakonischen Werks geben wollen.

Die Ombudsfrau gibt Hinweise erst nach Prüfung an die Compliance-Beauftragte des Diakonischen Werks Württemberg Walburga Duong weiter, wenn die Hinweis gebende Person dazu ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht stellt sicher, dass die Identität von Hinweisgebern zuverlässig geschützt und gegenüber dem Diakonischen Werk Württemberg oder Dritten nicht offengelegt wird.

In Zweifelsfällen steht die Ombudsfrau auch für Beratungen zur Verfügung. Kosten entstehen dem Einzelnen in keinem Fall.

Weitere Informationen zu Ombudspersonen / Vertrauensanwälte in Frankfurt am Main

Kontaktdaten der Ombudsfrau (Vertrauensanwältin)
Adresse: Buchert, Jacob & Partner, Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt a.M.
Telefon: 069-71033330 oder 06105-921355
Fax:  069-71034444
E-Mail: dr-jacob(at)dr-buchert.de

Hinweise können auch über ein SSL-verschlüsseltes Kontaktformular auf der Webseite von Buchert, Jacob & Partner gegeben werden.

Dr. Caroline Jacob wird bei Abwesenheit von Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert aus derselben Kanzlei vertreten, so dass eine ständige Bearbeitung gewährleistet ist.

Externe Meldestelle
Es besteht die Möglichkeit Hinweise an externe Meldestellen (Bundesamt der Justiz, BaFin u.a.) abzugeben. Hinweisgebenden Personen wird empfohlen zunächst die internen Meldestellen der Landesgeschäftsstelle zu nutzen. Nutzen sie diese nicht, sondern melden sie unmittelbar an externe Meldestellen, steht ihnen gleichermaßen Schutz zu.

Gerne beraten wir Sie hierzu auch bei Fragen.

Eine Offenlegung von Hinweisen z.B. in Medien und sozialen Netzwerken ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Wir empfehlen zuvor eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Daneben besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, sich direkt an den jeweiligen Vorgesetzten oder die Compliance-Beauftragte des Diakonischen Werk Württemberg zu wenden.