Aktionsbündnis: Suchtberatung retten!
Dem neuen landesweitem und verbandsübergreifendem Aktionsbündnis „Suchtberatung retten!“ sind viele Einrichtungen und Träger der Diakonie Württemberg beigetreten.
Das Aktionsbündnis fordert:Der Antrag auf Erhöhung der Landesmittel von 17.900 Euro auf 25.000 Euro muss im Nachtragshaushalt aufgenommen werden – rückwirkend für 2023 und mit einer künftigen Dynamisierung.
Das Diakonische Werk Württemberg unterstützt die Forderungen des Aktionsbündnisses ausdrücklich. Insgesamt116 Einrichtungen sehen die ambulante Suchthilfe in Baden-Württemberg in akuter Gefahr und fordern eine sichere Finanzierung. Grund ist eine seit Jahren unzureichende und stagnierende Landesförderung und damit chronische Unterfinanzierung der Träger. Hieraus entstand den Einrichtungen ein immer größer werdendes Defizit, das jetzt zu einem Rückbau der gesamten Versorgungsstruktur für suchtkranke Menschen zu führen droht.
„Das kann in einem Arbeitsfeld, das während der Pandemie als systemrelevant eingestuft wurde, nicht politischer Wille sein – geschweige denn können es die Interessenvertretungen betroffener Menschen so hinnehmen“, sagt Elke Wallenwein, Referentin für Suchthilfen im diakonischen Werk Württemberg.
Dem Bündnis gehört auch die Baden-Württembergische Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe- und Abstinenzverbände (BWAG) an, die die Forderungen ebenfalls mit Nachdruck unterstützt: Die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen sei für die Suchtselbsthilfe existenziell. „Im Namen der Hilfesuchenden protestieren wir gegen eine Schwächung unseres Suchthilfenetzwerkes durch die zu erwartende Unterfinanzierung und Ausdünnung der Beratungsstellen.“
Hintergrund
Die Suchtberatungsstellen finanzieren sich durch eine Grundfinanzierung der Kommunen (55-60 Prozent), einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg (17.900 Euro pro Fachkraft, ca. 20 Prozent) und wird ergänzt durch Eigenmittel der Träger (20-25 Prozent).
Die Kommunen haben ihren Finanzierungsanteil meist um die tariflichen Steigerungen angepasst, während die Landeszuwendung seit über 20 Jahren nicht erhöht wurde. Der Eigenanteil der Träger wächst dadurch ständig und verursacht ein wachsendes strukturelles Defizit.
Die Situation verschärft sich extrem durch die strukturelle Erhöhung im Sozial- und Erziehungsdienst (ab 01.07.2022) und der ab 01.01.2023 umzusetzenden allgemeinen Tariferhöhung. Die Kostensteigerungen pro Fachkraft belaufen sich auf 3.500 bis 4.000 Euro, durchschnittlich auf 16.000 bis 20.000 Euro pro Einrichtung.
Weil diese Kostensteigerungen ohne angemessene Refinanzierung nicht länger tragbar sind, wurde Anfang 2022 die Erhöhung der Landesmittel von 17.900 auf 25.000 Euro pro Fachkraftstelle beantragt. Dies wurde nicht im Doppelhaushalt 23/24 berücksichtigt.
Weitere Informationen auf der Homepage des Aktionsbündnisses
https://paritaet-bw.de/aktionsbuendnis-suchtberatung-retten