Pflegeberatung

Die Pflegeberatung sichert die Qualität der häuslichen Pflege. Dabei werden Tipps und Informationen rund um Pflege und Betreuung vermittelt.

Die examinierten Pflegefachkräfte greifen Themen auf wie Sturzprophylaxe, Begleitung von Menschen mit Demenz, Einsatz von Pflegehilfsmitteln, Entlastung pflegender Angehöriger, Hilfe beim Essenreichen, Informationen zu Leistungsansprüchen, Vermittlung zusätzlicher Dienstleistungsangebote wie Essen auf Rädern. Es werden Kontakte zu Besuchsdiensten – von Krankenpflegevereinen und Kirchengemeinden – vermittelt.

Ziel der Beratung ist, gemeinsam passende Lösungen für die häusliche Situation zu entwickeln. Eine kontinuierliche Pflegeberatung hilft, das häusliche Pflegesetting zu stärken, so dass pflegebedürftige Menschen lange in der vertrauen Umgebung bleiben können.

Die Pflegeberatung kann von einer Pflegekasse über eine individuelle Schulung nach § 45 SGB XI finanziert werden. Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen je nach Pflegegrad halbjährlich (bei den Pflegegraden 2 und 3) bzw. vierteljährlich (bei Pflegegraden 4 und 5) eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Diese Beratung können insbesondere Pflegefachkräfte eines Pflegedienstes durchführen. Bei Nichtinanspruchnahme dieser Pflegeberatung kann die Pflegekasse die Geldleistung kürzen bzw. einstellen.

Bitte sprechen Sie dazu die Diakonie-Sozialstation an.

Weiterführende Informationen zur Reha für pflegende Angehörige (PDF).