Gremien und Struktur

Dem Diakonischen Werk Württemberg gehören mehr als 260 Mitglieder an, die für ca. 1.400 Einrichtungen verantwortlich sind. Jedes Mitglied des Diakonischen Werks Württemberg muss die Satzung anerkennen, in dem die evangelische Ausrichtung der Arbeit und ein gemeinsames Arbeitsrecht verankert sind. Die Organe des Diakonischen Werks Württemberg sind die Mitgliederversammlung, der Verbandsrat, das Präsidium und der hauptamtliche Vorstand. Daneben gibt es die Fachverbände und die Kommission für Unternehmensfragen.


Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei hauptamtlich tätigen Personen. Der Vorstand ist gesetzlicher Vertreter des Verbandes. Er leitet und koordiniert die Arbeit des Verbandes und der Landesgeschäftsstelle des Diakonischen Werks Württemberg, in der derzeit rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. Die Vorstandsvorsitzende repräsentiert das Diakonische Werk in der Öffentlichkeit und ist zugleich Mitglied im Leitungsgremium der Evangelischen Landeskirche, dem Evangelischen Oberkirchenrat. 

Mitglieder des Vorstands

  • Oberkirchenrätin Prof. Dr. Annette Noller

    Vorstandsvorsitzende

    Heilbronner Str. 180
    70191 Stuttgart

    +49 711 1656-269
    +49 711 165649-269

  • Dr. Kornelius Knapp

    Vorstand Sozialpolitik

    Heilbronner Str. 180
    70191 Stuttgart

    +49 711 1656-211
    +49 711 165649-211


Das Präsidium

Das Präsidium besteht aus einem oder einer Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Es führt die Aufsicht über den Vorstand und leitet die Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Verbandsrates.

Mitglieder des Präsidiums

  • Dr. Gisela Meister-Scheufelen

    Vorsitzende des Präsidiums

  • Dr. Juliane Baur

    Dekanin, Stellvertretende Vorsitzende des Präsidiums

  • Dietmar Prexl

    Stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums

Weitere Gremien

Der Verbandsrat

Der Verbandsrat ist das „kleine Parlament“ des Diakonischen Werks Württemberg. Er tagt mindestens viermal im Jahr. In ihm sind alle Kreise der Diakonie in Württemberg vertreten. Er setzt sich zusammen aus: 

  • Präsidium
  • gewählten Mitgliedern der Mitgliederversammlung
  • Vertretern der Fachverbände der Diakonie in Württemberg
  • Vertretern der Württembergischen Evangelischen Landessynode
  • einem Beauftragten der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
  • einem Vertreter der diakonischen Einrichtungen der Freikirchen in Württemberg
  • der oder dem Vorsitzenden der Kommission für Unternehmensfragen und Trägerpolitik einschließlich Tarifpolitik
  • der oder dem Vorsitzenden der Versammlung der Träger für die Arbeitsrechtsregelung
  • der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Diakonischen Werk
  • vom Verbandsrat gewählte Mitglieder mit besonderer Fachkompetenz
  • dem hauptamtlichen Vorstand 

Er entscheidet unter anderem über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, setzt die Mitgliedsbeiträge fest und wählt den Vorstand des Diakonischen Werks Württemberg.

Mitglieder des Verbandrats

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung, die jährlich mindestens einmal zusammentritt, berät und beschließt über Grundsatzfragen der Diakonie, regt neue Aufgaben an, berät den Geschäftsbericht, beschließt den Wirtschaftsplan, genehmigt die Jahresrechnung und wählt das Präsidium und die Mitglieder des Verbandsrates. 

Die Fachverbände

Mitglieder des Diakonischen Werks Württemberg, die im selben Arbeitsbereich arbeiten, sind im Regelfall zu einem Fachverband zusammengeschlossen. Derzeit gibt es 13 Fachverbände. Aufgabe der Fachverbände ist es, die Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern zu verbessern, fachliche Konzeptionen zu entwickeln, Qualitätsstandards für die Arbeit ihrer Mitglieder und fachverbandspolitische Stellungnahmen zu entwickeln. Zehn Fachverbände können ihren Vorsitzenden oder Stellvertreter in den Verbandsrat entsenden.

Zu den Fachverbänden

Die Kommission für Unternehmensfragen

Die „Kommission für Unternehmensfragen und Trägerpolitik einschließlich Tarifpolitik“ (KfU) besteht aus zehn Vertretern der Dienstgeber und wird von der Versammlung der Träger diakonischer Einrichtungen gewählt. Ihre Aufgaben sind insbesondere: 

  • Beratung der Rahmenbedingungen und ihre Folgen für die unternehmerische Betätigung in der Diakonie
  • Beratung der Konzepte für Unternehmensführung
  • Auseinandersetzung mit dem Erscheinungsbild diakonischer Arbeit aus ökonomischer und marktorientierter Sicht