Corporate Governance Kodex für die Diakonie in Württemberg

Der „Corporate Governance Kodex für die Diakonie in Württemberg“ (DK) beschreibt wesentliche Grundlagen zur Leitung und Überwachung diakonischer Einrichtungen und Dienste in Württemberg und enthält Standards und Empfehlungen guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Er lehnt sich an den Deutschen Corporate Governance Kodex an.

Klare und transparente Vorgaben

Diakonie und Caritas haben sich vor über zehn Jahren auf den Weg gemacht und Regeln guter Unternehmensführung festgeschrieben. Die Diakonie Deutschland hat 2005 und anschließend Württemberg einen eigenen Corporate Governance Kodex entwickelt und verabschiedet. Auf dieser Basis haben die angeschlossenen Mitgliedsorganisationen in der Folge Corporate Governance Kodices für ihre Einrichtungen und Dienste als Selbstverpflichtung eingeführt. Insbesondere wurde in ihnen die klare Trennung zwischen Führung und Kontrolle vorgeschrieben.

Überarbeiteter Corporate Governance Kodex

Der „Corporate Governance Kodex für die Diakonie in Württemberg“ (DK) wurde 2018 systematisch und inhaltlich überarbeitet und am 25.10.2018 in der Mitgliederversammlung des Diakonischen Werks Württemberg beschlossen.

Vordringliches Ziel war es, den aktuellen Kodex an die Veränderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex anzupassen. Daneben sollten Ergänzungen vorgenommen werden, die eine bessere Wahrnehmung der Aufsichts- und Leitungsfunktion in der Diakonie ermöglichen.

Die neue Fassung enthält neben redaktionellen und inhaltlichen Klarstellungen eine grundlegend neue Systematik von gestaffelten Verbindlichkeiten, beginnend bei gesetzlicher Bestimmung über Empfehlungen („soll“) zur reinen Anregungen („sollte“) sowie die Einführung gestaffelter Darlegungspflichten und Abweichungsmöglichkeiten.

Es wurden wichtige inhaltliche Aktualisierungen und Weiterentwicklungen im neuen DGK vorgenommen, wie etwa:

  1. Einführung des Instruments der Compliance,
  2. detailliertere Abgrenzung der Aufgaben, Zuständigkeiten und wechselbezüglichen Verantwortlichkeiten der einzelnen Organe,
  3. engmaschigere Ausgestaltung von Kommunikations- und Kontrollmechanismen,
  4. Einführung der Business Judgement Rule,
  5. differenzierte Ausgestaltung der Regelungen für die Vergütung des Vorstandes,
  6. detaillierte Darlegung der Anforderungen an das Aufsichtsgremium,
  7. Erweiterung der Anforderungen an die Mitgliederversammlung,
  8. die Verortung des Prinzips der Nachhaltigkeit,
  9. die Thematik der Chancengleichheit der Geschlechter und Transparenz.