17. April 2024

Für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung

Die Diakonie Württemberg unterstützt die „Stuttgarter Erklärung“. Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fordern darin die Umsetzung von Vorgaben.

Bei ihrem 67. Treffen am 11. und 12. April in Stuttgart haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern die „Stuttgarter Erklärung“ verabschiedet. Hintergrund ist das ernüchternde Ergebnis der Staatenprüfung vor dem UN-Fachausschuss in Genf. Deutschland bleibt auch 15 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention mit der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung deutlich hinter den gesteckten Zielen und Möglichkeiten.

„Endlich konsequente Umsetzung!" – so die Forderung Behindertenbeauftragen an Bund, Länder und Kommunen. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf selbstbestimmte Lebensführung, sind sie sich einig. Die notwendige Assistenzleistung ist nach SGB IX personenzentriert und unabhängig vom Ort zu erbringen. Es braucht barrierefreie, dezentrale und ambulante Wohnangebote, die an den Wünschen der Leistungsberechtigten ausgerichtet sind.

Die Diakonie Württemberg setzt sich für einheitliche Qualitäts- und Mindeststandard ein, die auch als Leistungsmerkmal im Vertragsrecht festgehalten sind. Die in der „Stuttgarter Erklärung“ formulierte Forderung nach Frauenbeauftragten in Wohneinrichtungen ist schon seit jeher ein Wunsch der Diakonie und wird nach der gelungenen Etablierung der Frauenbeauftragten in den Werkstätten nun hoffentlich zeitnah Wirklichkeit.

Im Moment arbeitet die Diakonie Württemberg an vielen Stellen an einer konsequenten Umsetzung des Partizipationsgebotes. Die Beteiligung von Menschen mit Behinderung von Anfang an ist Inhalt vieler Projekte und wird in der Landesgeschäftsstelle des Diakonischen Werks, seinen Fachverbänden und Mitgliedseinrichtungen gelebt. Allerdings ist der Weg hin zu einer vollumfänglichen, barrierefreien und finanziell vergüteten Partizipation noch weit.

Stuttgarter Erklärung (PDF)