25. Januar 2023

Kirchensteuer gegen Armut

Die aus der Energiepreispauschale angefallenen Kirchensteuermittel werden an arme Menschen weitergegeben.

„Ich freue mich sehr darüber, dass wir diese finanziellen Mittel haben, um mit Einzelfallhilfe und Projektförderung Menschen in Not helfen und Armut entgegenwirken zu können“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg.

Die Mittel im Fonds #miteinander gehen über diakonische Beratungsstellen als Einmalzahlung von bis zu 2.000 Euro direkt an Familien und Einzelpersonen, auf die sich die steigenden Preise für Energie und Lebenshaltung besonders stark auswirken. Auch Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe und Arbeitslosenhilfe können Menschen vorschlagen, denen Mittel aus dem Fonds zugute kommen sollen.

Unterstützt werden auch Maßnahmen zur nachhaltigen Abwendung und Bekämpfung von neuen Armutslagen als Folgen der Energiekrise, der Verteuerung und Bedürftigkeit bei Privatpersonen bis 3.000 Euro und Konzepte bis 10.000  Euro. Die Projekte mildern oder wenden Energiearmut und deren Folgen ab, zum Beispiel als  Wärmestuben für Familien, für Kinder mit Betreuung oder Ideen zur Senkung des Energieverbrauchs der Wohnungen. Die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden und diakonischen oder kirchlichen Einrichtungen sowie Kommunen im Quartier wird besonders gefördert.

Als im September 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt wurde, profitierten davon auch die Kirchen, weil sie mehr Kirchensteuer einnahmen. Denn die als Entlastung für die hohen Energiepreise gedachte Zahlung ist zwar frei von Sozialabgaben, aber einkommensteuerpflichtig. Daher haben die Evangelische Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz erklärt, sie wollten die Zusatzeinnahmen denjenigen Menschen zukommen lassen, die durch die Energiekrise und die Preissteigerungen in Not geraten sind. Bei ihrer Herbsttagung hat die Evangelische Landessynode in Württemberg dies auch