Beratungsstellen für gehörlose und schwerhörige Menschen

Die Beratungsstellen für gehörlose und schwerhörige Menschen in Baden-Württemberg stellen sich im folgenden Video vor:

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Für die Stadt Stuttgart und den Landkreis Ludwigsburg

Mobil, Threema und SMS: +49 178 3298962

  • Offene Sprechstunde
    Stuttgart und Ludwigsburg: Vorerst finden keine offenen Sprechstunden in Stuttgart und in Ludwigsburg statt.
  • Beratungstermine
    Stuttgart nur nach Terminvereinbarung.

Die Beratungsstelle erreichen Sie per Mail, Fax, mobil oder über das Kontaktformular.


Für den Stadt- und Landkreis Heilbronn, den Hohenlohekreis und den Landkreis Schwäbisch Hall

  • Claudia Steidel

    Referentin Beratungsstelle für gehörlose und schwerhörige Menschen, Außenstelle Heilbronn

    Diakonisches Werk Heilbronn
    Schellengasse 7-9
    74072 Heilbronn

Mobil, Threema und SMS: +49 178 3299839

  • Offene Sprechstunde
    Heilbronn und Schwäbisch Hall: Vorerst finden keine offenen Sprechstunden in Heilbronn und Schwäbisch Hall statt.
  • Beratungstermine
    Heilbronn und Schwäbisch Hall nur nach Terminvereinbarung.

Beratungsstelle in Schwäbisch Hall:
Brenzhaus/Ebene 4
Mauerstraße 5
74523 Schwäbisch Hall

Die Beratungsstelle erreichen Sie per Mail, Fax, mobil oder über das Kontaktformular.


Weitere Beratungsstellen in Baden-Württemberg

Für hörgeschädigte Menschen gibt es weitere allgemeine Sozial- und Lebensberatungsstellen in Baden-Württemberg.
Liste mit Adressen und Kontaktdaten der Beratungstellen (PDF)

Über unsere Arbeit

Angebote

Wir sind da
• für gehörlose, schwerhörige und spätertaubte Menschen
• für deren Angehörige und Personen ihres sozialen Umfeldes
• für andere Einrichtungen, die mit hörgeschädigten Menschen in Kontakt stehen

 Was Sie wissen sollten
• Alle Gespräche sind vertraulich, d.h. wir unterliegen der Schweigepflicht!
• Nur im Einverständnis oder im Auftrag unserer Klienten nehmen wir Kontakt zu anderen Personen oder Stellen auf.
• Wir sind keine Dolmetscherinnen, sondern Beraterinnen mit Kenntnissen in der Deutschen Gebärdensprache. In Gesprächen sorgen wir für eine gesicherte Kommunikation.
• Unsere Beratung und Begleitung ist kostenlos.

 Wir beraten, informieren, koordinieren, leisten Krisenintervention und unterstützen
• bei Fragen zur Hörschädigung
• bei Rehabilitationsmaßnahmen
• bei finanziellen Schwierigkeiten und Verschuldung
• bei Anträgen auf Leistungen von Ämtern, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern
• bei der Sicherung der Unterkunft
• bei Fragen zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung
• bei Fragen zur Erziehung
• bei Suchtproblemen
• bei psychischen Belastungen

 Wir vermitteln Kontakte zu
• Behörden
• stationären Einrichtungen
• ambulanten Diensten
• Gebärdensprachdolmetschern

 Zu unserem Angebot gehören auch
• feste Sprechzeiten
• Gesprächstermine nach Vereinbarung außerhalb der offenen Sprechstunde
• Hausbesuche
• vermittelnde Gespräche mit Familienangehörigen, Dritten, Institutionen usw.

Leitbild und Ziele

Die Beratung für Hörgeschädigte des Diakonischen Werkes Württemberg mit den Beratungsstellen in Stuttgart und Heilbronn bietet vielfältige Unterstützung an, die speziell auf die Bedürfnisse von hörgeschädigten Menschen und deren Bezugspersonen abgestimmt ist.

Ziel der Beratung für Hörgeschädigte ist, dass die hörgeschädigten Menschen ihr Leben im Sinne von Gleichberechtigung, Chancengleichheit und Wahrung ihrer Würde selbst bestimmen und in solidarischen Beziehungen gestalten können.

Ziel unseres Handelns ist somit die Vermeidung, Aufdeckung und Bewältigung sozialer und psychosozialer Probleme.

Hörgeschädigte Menschen haben andere Lebensbedingungen als hörende Menschen. Deshalb brauchen gehörlose, schwerhörige, spätertaubte, hörsehbehinderte und mehrfachbehinderte (vordergründig mit Hörbehinderung) Menschen sowie TrägerInnen eines Cochlear-Implants (CI) eine besondere Beratung und Begleitung.

Wir verfügen über spezielles Fachwissen in der Hörgeschädigtenarbeit und können in Gebärdensprache kommunizieren. Wir haben langjährige Erfahrungen und Kontakte mit Hörgeschädigten.

Unsere hörgeschädigten Klienten werden an der Gestaltung des Hilfeangebots und des Hilfeprozesses beteiligt. Sie sind die Experten für ihre Belange. Wir haben die Rolle des Unterstützers und Katalysators und nicht die des Vormundes oder Richters. Der hörgeschädigte Mensch bleibt für sein Handeln selbst verantwortlich.

Wir sehen unsere Arbeit als Hilfe zur Selbsthilfe in einem partizipativen Prozess. Partizipation stärkt durch Mitgestaltung und Mitsprache die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Klienten. Dessen Autonomie bleibt gewahrt bzw. wird gestärkt. 

Spezielle Beratungsstelle für Hörgeschädigte

Für die vielfältigen Anliegen und Unterstützungsbedarfe von Menschen gibt es verschiedene Beratungsstellen. Diese Fachdienste werden jedoch von hörgeschädigten Menschen nur selten besucht, da eine zu große Kommunikationsbarriere besteht. Die Angst, nicht zu verstehen und nicht verstanden zu werden, ist berechtigt und begründet.

Hinzu kommt, dass durch die erschwerten Lern- und Sozialisationsbedingungen gehörlosen Menschen oft Informationen und Erfahrungswerte fehlen und somit die Möglichkeiten, die vermittelten Sachverhalte angemessen zu bewerten und einzuordnen. Zur Vermeidung, Aufdeckung und Bewältigung sozialer und psychosozialer Probleme benötigen hörgeschädigte Menschen spezielle, niederschwellige Beratungsstellen. Es geht darum, die genaue Fragestellung zu erarbeiten, Hintergründe zu erklären und nach Problemlösungsstrategien zu suchen.

Wir beraten ausführlich und kompetent zu Fragen rund um die Themen Hörschädigung, Rehabilitationsmaßnahmen, Schwerbehindertenausweis und Hilfsmittel.

In unseren Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Stuttgart und Heilbronn arbeiten Diplom-Sozialpädagoginnen, die sich speziell für die Kommunikation mit hörgeschädigten Menschen weitergebildet haben. Die Beraterinnen beherrschen die Deutsche Gebärdensprache. Zusätzlich verfügen sie über fachliches Hintergrundwissen zur Hörbehinderung, der Kultur hörgeschädigter Menschen und über deren psychosoziale Situation.

Was bedeutet es, hörgeschädigt zu sein

Gehörlosigkeit

Gehörlose Menschen haben vor dem Spracherwerb ihr Gehör ganz oder zum größten Teil verloren. Sie nehmen Sprache nicht oder nur begrenzt über das Ohr auf. Wegen des fehlenden Gehörs können sie ihre Sprechweise nicht kontrollieren. Vom hörenden Gesprächspartner sehen sie das Gesprochene vom Mund ab. Dies führt häufig zu Missverständnissen, da nur 30 % der gesprochenen Sprache vom Mund abgesehen werden kann. Untereinander verständigen sich gehörlose Menschen in der Deutschen Gebärdensprache. 

Spätertaubung

Spätertaubte Menschen haben nach dem Spracherwerb ihr Gehör verloren. Sie verfügen über eine differenzierte Kenntnis des Aufbaus der deutschen Sprache sowie über einen großen Wortschatz. Deshalb hat der Hörverlust keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Sprachkompetenz. Spätertaubte Menschen sehen in der Regel die gesprochene Sprache vom Mund ab, was eine sehr hohe Konzentration erfordert.

Schwerhörigkeit

Schwerhörige Menschen haben ein eingeschränktes Hörvermögen, das mit Hörgeräten zum Teil ausgeglichen werden kann. Sie sehen Sprache vom Mund des Gesprächspartners ab und nutzen dabei das Resthörvermögen aus. Schwerhörigkeit bedeutet nicht einfach leiser zu hören, sondern bestimmte Töne gar nicht, eingeschränkt oder verzerrt zu hören. Das qualitativ andere Hören kann deshalb vor allem in Gruppensituationen oder bei vielen Nebengeräuschen dazu führen, dass schwerhörige Menschen Schwierigkeiten beim Verstehen des Gesprächspartners haben.

Tipps für die Kommunikation

Das Deutsche Fingeralphabet

Das Deutsche Fingeralphabet (PDF) zum Lesen und/oder Herunterladen.

Weitere Beratungsstellen

Für hörgeschädigte Menschen gibt es weitere allgemeine Sozial- und Lebensberatungsstellen in Baden-Württemberg.
Liste mit Adressen und Kontaktdaten der Beratungstellen (PDF)

Jahresbericht 2023