So werden Sie „Faire Gemeinde“

1. Informieren
Der Kirchengemeinderat informiert sich über die Initiative "Faire Gemeinde".

2. Beschluss der Teilnahme
Der Kirchengemeinderat beschließt die Teilnahme an der Initiative „Faire Gemeinde“ und benennt eine Ansprechperson. Zur Anmeldung wird das Formular „Selbstverpflichtung“ (PDF) eingereicht:

Evangelische Kirchengemeinden:                                         
Diakonisches Werk Württemberg                                         
Brot für die Welt – Landesstelle Württemberg                      
Heilbronner Straße 180                                                       
70191 Stuttgart

Katholische Kirchengemeinden:    
Diözese Rottenburg-Stuttgart
Hauptabteilung Weltkirche
Postfach 9
72101 Rottenburg am Neckar                                                                  

3. Umsetzung der Grundbedingungen und mindestens drei Kriterien der „Fairen Gemeinde“
Die Kirchengemeinde beginnt mit der Umsetzung der Grundbedingungen  und der gewählten Kriterien. Dafür hat die Gemeinde zwei Jahre Zeit.

4. Auszeichnung als „Faire Gemeinde“
Sobald die Kirchengemeinde die Grundbedingungen und Kriterien erfüllt hat, reicht sie einen kurzen Bericht (DOCX) ein. Gerne können auch Zeitungsartikel und Fotos beigefügt werden.

Nach Überprüfung erhält die Kirchengemeinde die Auszeichnung in Form einer Plakette und Urkunde. Die Auszeichnung ist für zwei Jahre gültig und kann danach erneuert werden.

Die Plakette eignet sich zum Anbringen am Kirchengebäude oder im Gemeindehaus. Die Übergabe der Auszeichnung kann zum Beispiel im Rahmen eines Gottesdienstes oder Gemeindefestes stattfinden.

Tipps für die Umsetzung

  • Laden Sie einen Weltladen aus Ihrer Region oder Fachleute vor Ort ein und lassen Sie sich beraten.
  • Bilden Sie eine Steuerungsgruppe, die die Umsetzung begleitet. Denn gemeinsam im Team fällt es leichter.
  • Informieren Sie sich bei Kirchengemeinden, die schon bei der „Fairen Gemeinde“ mitmachen, um Erfahrungswerte auszutauschen.
  • Feiern Sie einen Eröffnungsgottesdienst zum Start der Teilnahme bei der „Fairen Gemeinde“.
  • Vielleicht gibt es bei Ihnen vor Ort Gemeindemitglieder oder weitere Personen, denen eine umwelt- und sozialverträgliche Lebensweise am Herzen liegt. Fragen Sie sie, ob sie über diese Berührungspunkte Interesse haben mitzuarbeiten. Eventuell auch nur für den überschaubaren Zeitraum eines (Teil-)Projekts.
  • Überlegen Sie, ob Sie Schritt für Schritt vorgehen möchten oder gleich den „großen, systematischen Wurf“ machen. Beides hat seine Vorteile.
  • Stellen Sie alte Gewohnheiten auf den Prüfstand. Manches macht man, weil es immer schon so gemacht wurde.
  • Binden Sie alle Personen in Ihrer Gemeinde in die Umsetzung ein, die für die Beschaffung und den Einkauf von Produkten und Dienstleistungen verantwortlich sind (z.B. Mesner/in, Gemeindesekretär/in …) und überlegen Sie gemeinsam, wie Veränderungen umgesetzt werden können.
  • Überlegen Sie unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit, ob Sie ein Produkt wirklich brauchen. Welche Freiheiten gibt Ihnen die „Ethik des Genug“ an die Hand? Geprüft werden sollte auch, ob beispielsweise Geräte länger genutzt, repariert, geliehen oder getauscht werden könnten.
  • Egal, ob Sie schon auf dem Weg sind oder Erstinformationen benötigen: es gibt inzwischen viele grundlegende Informationen, Handreichungen und Bildungsmaterialien, auf die Sie zurückgreifen können. Fragen Sie bei uns nach, wenn Sie Hilfe benötigen.

Verlängerung der Auszeichnung

Die Auszeichnung als „Faire Gemeinde“ ist zwei Jahre lang gültig. Die „Faire Gemeinde“ soll keine kurzfristige Aktion sein, sondern den Einkauf von Kirchengemeinden dauerhaft gerechter gestalten. Zugleich soll der Weg aber nicht zu mühsam sein, schließlich haben alle Kirchengemeinden noch zahlreiche andere „Baustellen“, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen oder möchten.

Um die Verlängerung der Auszeichnung als „Faire Gemeinde“ zu erhalten, muss die Kirchengemeinde folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Die Grundbedingungen der „Fairen Gemeinde“ werden weiterhin erfüllt.
  2. Die bisher umgesetzten Kriterien werden auch weiterhin umgesetzt.
  3. Die Gemeinde erfüllt ein weiteres Kriterium der „Fairen Gemeinde“ oder ein eigenes Kriterium oder erzielt durch eine selbst gewählte Aktion einen Fortschritt für faires Handeln.

Beispiele für Aktionen oder weitere Kriterien

  • Beteiligung an der weiterführenden Aktion „Zukunft einkaufen – Glaubwürdig wirtschaften in Kirchen“
  • Gewinnung einer anderen Kirchengemeinde für die „Faire Gemeinde“
  • Beteiligung an der „Fairen Woche“ oder Durchführung einer anderen besonderen Aktion, zum Beispiel mit einer Schule
  • Einführung eines weiteren fairen Produkts, z.B. „faire“ Milch aus einer regionalen Genossenschaft oder von umweltfreundlichen Reinigungsmitteln
  • Durchführung einer Handy-Sammelaktion im Rahmen der Handy-Aktion Baden-Württemberg
  • Umgestaltung des Kirchgartens für Artenvielfalt, Werbung für den öffentlichen Nahverkehr
  • Faires Spielzeug für den gemeindeeigenen Kindergarten
  • Ethische Geldanlagen (z.B. Oikocredit oder FairWorldFonds)
  • ...

Die Umsetzung in den vergangenen zwei Jahren wird mit Hilfe eines Berichtformulars (DOCX) kurz beschrieben. Nach einer Prüfung erhält die Gemeinde dann die Verlängerung der Auszeichnung.