Ausbildungs- und Innovationsfonds

Ziel der Förderung aus dem Aus-, Fort- und Weiterbildungsfonds ist die kirchliche Unterstützung der diakonischen Aus-, Fort- und Weiterbildung und weiterer ergänzender, innovativer Maßnahmen, damit auch in Zukunft Mitarbeitende in ausreichender Zahl und mit der erforderlichen Qualifikation zur Verfügung stehen.

Frühzeitige Antragstellung vor Beginn der Maßnahme wird empfohlen. Vor Antragstellung ist eine Beratung durch die nachfolgend genannten Mitglieder des Vorschlagsgremiums erforderlich:

  • Bereich Ausbildung:Ev. Schulwerk in Württemberg, Geschäftsführung, derzeit Gerd Bürkle (gerd.buerkle(at)esw-bw.de; Tel. 0176 1 89 41 31).
  • Bereich Diakonisches Profil:Diakonisches Werk Württemberg, Abteilung Theologie und Bildung, Abteilungsleitung, derzeit Martin Schwarz (schwarz.m(at)diakonie-wue.de, Tel. 0711 16 56-267).
  • Bereich Ausbildung, Allgemeine Bestimmungen, Qualifizierende Bildungsmaßnahmen: Diakonisches Werk Württemberg, Abteilung Fonds- und Risikomanagement, Fondsverwaltung, Beratung derzeit Jessica Kemmler (kemmler.j(at)diakonie-wue.de, Tel. 0711 16 56-338).

Antragsfristen sind jeweils der 15. April und 15. Oktober eines Kalenderjahres.


Sommersammlung 2025

Körperliche oder psychische Krankheit, Trennung oder Arbeitslosigkeit: Wenn einen eine solche Situation trifft, nehmen beruflicher Erfolg oder gesellschaftliches Ansehen plötzlich einen niedrigeren Stellenwert ein. Die Beraterinnen und Berater in den Diakonischen Bezirksstellen unterstützen bei der Problemlösung.