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Zum BAG-Urteil zu 24-Stunden-Betreuung vom 24. Juni 2021
Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 geurteilt, dass eine Live-In-Kraft Anspruch auf Lohn für die vollständige Arbeitszeit hat.
Live-in-Care, oft als „24-Stunden-Pflege” oder „24-Stunden-Betreuung” bezeichnet, wird in Deutschland immer häufiger in Anspruch genommen.