Assistierter Suizid
Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 entschieden, das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in Bezug auf das eigene Sterben zu schützen und den Gesetzgeber aufgefordert, entsprechend tätig zu werden. Der parlamentarische Prozess wird begleitet durch eine zivilgesellschaftliche Debatte. Sie erfordert Positionierungen der evangelischen Kirche und der Diakonie – und ebenso die Diskussion innerhalb von Kirche und Diakonie darüber, wie im Rahmen christlicher Einrichtungen der freie Wille von Menschen auch in einer solchen Grenzsituation zu respektieren ist.
Diese Entscheidung betrifft auch viele Menschen, denen sich die Diakonie in ihren Handlungsfeldern zuwendet. Die Diakonie Deutschland hat 2020 einen innerverbandlichen Diskussionsprozess eingeleitet. Das Papier „Selbstbestimmung und Lebensschutz: Ambivalenzen im Umgang mit assistiertem Suizid“ (PDF) wird derzeit im Verband diskutiert.
Bei Menschen mit Sterbewunsch besteht oftmals der Wunsch nach einem menschenwürdigen Leben. Zugang zu geeigneten Hilfen bzw. Informationen über die Möglichkeiten einer palliativen Versorgung und hospizlichen Begleitung müssen zunächst sichergestellt werden. Trotzdem sehen Menschen möglicherweise den assistierten Suizid als Lösung aus einem unwürdigen Leben mit Schmerzen und Einschränkungen.
Interviews und Debattenbeiträge zum Thema
Suizid: Vorbeugen und Helfen (Meinungsbeitrag in der FAZ vom 25.05.2021) (PDF)
Abschied in Würde - Diskussionsveranstaltung zum 3. Ökumenischen Kirchentag im ZDF am 15.05.2021