Pflege-Wohngemeinschaften
Wenn die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich ist und der Einzug ins Pflegeheim nicht in Frage kommt, stehen weitere alternative Wohnformen für pflegebedürftige Menschen zur Verfügung. In sogenannten Pflege-Wohngemeinschaften und Demenz-Wohngemeinschaften können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die pflegerische Versorgung und den pflegerischen Alltag individuell und selbstbestimmt gestalten.
Die Leistung der Pflegeversicherung in Form eines Wohngruppenzuschlags steht dabei als zusätzliche monatliche Leistung zur Verfügung. Das heißt: Der Wohngruppenzuschlag kann als ergänzende Leistung zu den bereits gewährten Leistungen der Pflegeversicherung wie z.B. der Pflegesachleistung oder dem Pflegegeld beantragt und genutzt werden.
Zusätzlich können pflegebedürftige Personen zur Gründung einer Wohngemeinschaft bei der Pflegeversicherung eine Förderung beantragen. Nähere Informationen können bei der jeweils zuständigen Pflegekasse eingeholt werden.