Hilfe und Anerkennung bei sexualisierter Gewalt

Beratung und Unterstützung der Diakonie Württemberg

Im November 2011 haben die Mitglieder des "Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch" ihren Abschlussbericht vorgelegt. In diesem wurden ergänzende Hilfesysteme für Menschen empfohlen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuellen Missbrauch in der Familie oder in Institutionen erlitten haben und noch heute unter den Folgen leiden.

Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat zur Aufarbeitung in ihrem Verantwortungsbereich eine unabhängige Kommission für die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids eingesetzt. Sie bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung für das Leid an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende der württembergischen Landeskirche oder Diakonie erfahren haben, und gewährt Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids.

Die Landeskirche übernimmt die Auszahlung der ergänzenden Hilfeleistungen (Sachleistungen) gemäß Empfehlung der Clearingstelle des Bundes. Ferner zahlt sie pauschale Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids (Anerkennungsleistungen) in Höhe von 5.000 Euro für jeden Einzelfall, der von der unabhängigen Kommission anerkannt wurde.

Dies gilt für erlittenes Leid in Einrichtungen und Diensten, sofern diese dem Diakonischen Werk Württemberg oder der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zuzuordnen sind. 


Unabhängige Beratungsstelle für Opfer von Missbrauch in Kirche und Diakonie

Zusätzlich hat die Evangelische Landeskirche in Württemberg zu ihrer bestehenden internen auch eine externe Anlaufstelle für Missbrauchsopfer eingerichtet. Menschen, die in Einrichtungen der Kirche oder Diakonie von Misshandlung betroffen waren oder sind, können sich an die Anlaufstelle wenden. Die von Kirche und Diakonie unabhängige Anlaufstelle ist im Büro einer Rechtsanwaltskanzlei angesiedelt, sie berät Opfer von Missbrauch und vermittelt Hilfen.

Unabhängige zentrale Ansprechstelle der Evangelischen Landeskirche Württemberg 


Landeskirche um Ausgleich mit Opfern sexualisierter Gewalt bemüht

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg übernimmt Verantwortung für das Leid, das Kinder und Jugendliche durch eigene Mitarbeitende oder in Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werks Württemberg, die der Landeskirche zugeordnet sind, in Form von sexualisierter Gewalt erfahren haben. Sie zahlt auf Antrag eine Anerkennungsleistung von pauschal 5.000 Euro. Über die schriftlichen Anträge entscheidet eine dreiköpfige „Unabhängige Kommission für die Gewährung von Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids“ unter dem Vorsitz von Richter a. D. Wolfgang Vögele. Im Rahmen des Entscheidungsverfahrens bietet die Kommission den Antragstellerinnen und Antragstellern auch die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung an. Dieses Angebot ist wesentlicher Bestandteil der Kommissionsarbeit und will das ernsthafte Bemühen der Landeskirche um einen Ausgleich mit den Opfern sexualisierter Gewalt deutlich machen. Die Kommission berichtet an den Landesbischof. Erkenntnisse aus ihrer Arbeit sollen in die Präventions- und Schutzkonzepte der Landeskirche und der Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werks einfließen. Anträge können bis zum 30. Juni 2017 gestellt werden.

Bereits seit 2015 übernimmt die Evangelische Landeskirche in Württemberg die Auszahlung der Ergänzenden Hilfeleistungen (Sachleistungen) gemäß Empfehlung der Clearingstelle des Bundes, sofern diese dem Diakonischen Werk Württemberg oder einer ihrer mit der Landeskirche verbundenen Mitgliedseinrichtungen zugeordnet sind.
Zum Interview mit Kommissionsvorsitzenden Wolfgang Vögele
Merkblatt Anerkennungsleistungen (PDF)
Antrag Anerkennungsleistungen (DOC)
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