10. Dezember 2021 Pressemitteilung

Impfpflicht nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen greift zu kurz

Verantwortung in der Pandemie gemeinsam tragen

Stuttgart, 10. Dezember 2021. Die heute vom Bundestag verabschiedete und vom Bundesrat beschlossene Änderung zum Infektionsschutzgesetz greift für die Diakonie Württemberg zu kurz. Zur Entlastung der dort Beschäftigten und zum Schutz vor allem alter und kranker Menschen brauche es den solidarischen Akt der Impfung der ganzen Bevölkerung. „Das Infektionsgeschehen führt Mitarbeitende in Kliniken, Pflegeheimen, Eingliederungshilfe-Einrichtungen und auch unseren Diakonie- und Sozialstationen an den Rand der Belastungsgrenze“, stellt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, fest. Weil alle Zusammenkünfte potenzielle Infektionsherde seien, reiche eine Impfpflicht nur für das Gesundheitswesen nicht aus.

„Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht nimmt nur unsere Mitarbeitenden in Pflege, Betreuung und Versorgung in die Verantwortung, was wir für nicht angemessen halten.“, sagt Kirchenrätin Eva-Maria Armbruster, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg. Die Mehrheit der dort Beschäftigten habe sich bereits impfen lassen. Sie seien schon wegen der engmaschigen Testungen und strikter Einhaltung der Hygienebestimmungen auch nicht die Treiber der Infektionen.

Auch die Evangelischen Fachverbände in der Diakonie Württemberg sprechen sich dafür aus, den Fokus zur Impfpflicht von den sehr belasteten Beschäftigten in der Pflege und Betreuung zu nehmen und auf die gesamte impffähige Bevölkerung auszuweiten.

Hintergrund
Die politische Entscheidung im Rahmen der geplanten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, erstmals eine so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht einzusetzen, ist am Freitag gefallen. Mitarbeitende des Gesundheitswesens in Kliniken, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten (Arztpraxen, Rettungsdiensten und Entbindungseinrichtungen) sollen demnach bis zum 15. März 2022 ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen.